Seit Tagen schlittern die Berlinerinnen und Berliner über eisglatte Fußwege – und der Wetterbericht stellt keine Besserung in Aussicht. Vor dem Hintergrund, dass viele ihrer Verpflichtung zum Räumen und Streuen nicht nachgekommen sind, wollte der Berliner Abgeordnete Danny Freymark (CDU) wissen, ob der Senat dem Beispiel der Hansestadt Hamburg folgen und den Einsatz von Tausalz auf vereisten Gehwegen genehmigen wird. Doch was in Hamburg möglich ist, ist es in Berlin noch lange nicht, stellte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) klar.

Zur Abwendung von „Gefahr für Leid und Leben“ habe sie bereits am 12. Januar darum gebeten, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglicht wird, erklärte Bonde am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus.

Auch Wegner appelliert, Einsatz von Tausalz zu ermöglichen

Ihr Haus habe dazu einen Antrag zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes erarbeitet und als dringlichen Antrag verabschiedet. „Es geht hier darum, dass sichergestellt wird, dass gerade ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch bei Winterglätte sicher durch diese Stadt kommen und dass die Krankenhäuser entsprechend entlastet werden“, so die Senatorin weiter.

Auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner schloss sich dem Appell der Umweltsenatorin an. „Wir erleben in Berlin extreme Wetterbedingungen – mit Eisregen und anhaltendem Frost. Ich appelliere an das Abgeordnetenhaus, den Einsatz von Tausalz in Berlin in Ausnahmen möglich zu machen“, schrieb er am Donnerstagmittag auf der Plattform X. „Wir müssen die gefährliche Lage auf Gehwegen, Treppen und Straßen entschärfen. Es ist unsere Pflicht, dass die Menschen auch im Winter gut und sicher durch die Stadt kommen“, so Wegner zur Begründung.

Berlins fehlende Rechtsgrundlage erschwert Tausalz-Einsatz

Senatorin Bonde führte im Abgeordnetenhaus weiter aus, bei einer Entscheidung über einen möglichen Einsatz von Tausalz müsse grundsätzlich abgewogen werden: Einerseits müsse der Schutz und die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im öffentlichen Raum gewährleistet werden. Andererseits müssten die Auswirkungen von Taumitteln auf die Umwelt beachtet werden. „Diese Abwägung gelingt auch in anderen Bundesländern, auch einem Bundesland, das unter einer rot-grünen Regierung steht, der Hansestadt Hamburg“, führte Bonde aus.

Der Grund: In Hamburg gebe es eine Ermächtigungsgrundlage für den zuständigen Senator. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz ermögliche jedoch aktuell nicht, so zu handeln wie der Hamburger Senator. „In Hamburg gibt es eine Ermächtigungsgrundlage. Die gibt es in Berlin nicht“, sagte Bonde. Mit einem Senatsbeschluss, der dann an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet wird und das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, sei es auch nicht möglich, solch eine Grundlage kurzfristig zu schaffen.

Ermächtigungsgrundlage in Berlin: Schnelle Lösung wie in Hamburg gefordert

„Wir würden frühestens im Winter nächsten Jahres eine Ermächtigungsgrundlage schaffen können. Insofern ist auch mein Vorschlag zu verstehen, dass ich das Abgeordnetenhaus gebeten und auch aufgefordert habe, kurzfristig zum Schutz der Berlinerinnen und Berliner zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, diese Ermächtigungsgrundlage ähnlich wie in Hamburg für die zuständige Senatorin zu schaffen“, so Bonde. Bisher ist der Koalitionspartner der CDU, die SPD, davon allerdings nicht überzeugt.

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Dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh reicht diese Zusage nicht. Er erwarte sofortiges Handeln, sagt er: „Dazu gehören insbesondere, Räumpflichten zum Beispiel durch Kontrollen durchzusetzen und Ersatzvornahmen technisch und materiell abzusichern. Ein komplettes, mehrwöchiges Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, ist weder nötig noch zumutbar. Auch Frau Senatorin Bonde sollte wissen, dass unsere Geduld begrenzt ist und der kalendarische Winter am 1. Dezember 2025 begonnen hat.“