Die Idee, ein Bürgerbegehren anzustoßen, um bei Erfolg dann nicht den eigentlich vorgegebenen Weg des Bürgerentscheids zu gehen, sondern die Unterschriften als Mandat zu verstehen, um mit einer Stadtregierung Verhandlungen aufzunehmen, ist mindestens zwiespältig zu sehen. Wer unterschreibt, tut dies ganz konkret für die Fragestellung, die auf dem Papier steht.

  • Stefan Krog

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  • Bürgerbegehren

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  • Stadtregierung

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