Missbrauchsprozess in Braunschweig: Verurteilte Ex-Freundin kommt frei | ndr.de

Das Landgericht Braunschweig.

Stand: 29.01.2026 20:11 Uhr

Eine wegen Vergewaltigung ihrer Ex-Partnerin verurteilte Frau muss freigelassen werden. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit. Auch die Eltern des vermeintlichen Opfers waren zunächst verurteilt worden.

Der zuständige Senat hat die Unterbrechung der Strafhaft angeordnet, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. Im Juli 2022 hatte das Landgericht Braunschweig die damals 28-Jährige wegen mehrerer schwerer Straftaten gegen ihre damalige Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ursprünglich hatte sie die Taten im Rahmen einer Verständigung eingeräumt. Als aber die Eltern des vermeintlichen Opfers im Rahmen eines größeren Missbrauchs-Verfahrens freigesprochen wurden, widerrief die Ex-Freundin ihr Geständnis.

Freispruch oder mildere Strafe möglich

Das OLG ordnete die Unterbrechung der Haft nach eigenen Angaben an, nachdem die Staatsanwaltschaft Göttingen einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hatte. Darin habe die Staatsanwaltschaft ausreichende Gründe genannt, „die zu einem Freispruch oder milderen Bestrafung der Verurteilten führen könnten“, so das OLG. Das Landgericht Göttingen müsse nun darüber entscheiden, ob erneut über die Anklagevorwürfe zu verhandeln ist. Der Senat hält „nach derzeitiger Aktenlage einen überwiegenden Freispruch für wahrscheinlich“, so das Gericht weiter.

Zwei Verteidiger sitzen mit dem angeklagten Ehepaar, das seine erwachsene Tochter beziehungsweise Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben soll im Gerichtssaal.

Nach Beschuldigungen der Tochter kam ein Paar aus Goslar ins Gefängnis. Beide sind längst frei, die juristische Aufarbeitung stockt.

Gericht lehnte Wiederaufnahme zunächst ab

Das Wiederaufnahmeverfahren steht nach Angaben des OLG in Zusammenhang mit dem Missbrauchsprozess gegen die Eltern des vermeintlichen Opfers, der im September 2024 mit einem Freispruch durch das Landgericht Braunschweig endete. Das Landgericht hatte in dem Prozess Zweifel an den Aussagen der Tochter festgestellt. Daraufhin widerrief die verurteilte Ex-Freundin ihr Geständnis und die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte die Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Dies lehnte das Landgericht Göttingen im September 2025 als unzulässig ab – unter anderem weil aufgeführte Tatsachen und Beweismittel nicht geeignet gewesen seien, um das Urteil aus 2022 zu erschüttern. Eine dagegen erhobene Beschwerde der Staatsanwaltschaft war nun erfolgreich. Der Anwalt der verurteilten Ex-Partnerin hatte bereits vor Monaten von einer Entwicklung zu einem der „größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit“ gesprochen.

Freispruch für Eltern des vermeintlichen Opfers

Im September 2024 sprach das Landgericht Braunschweig die Eltern in einem neu aufgerollten Prozess vom Vorwurf schwerer Straftaten an ihrer Tochter frei. Knapp zwei Jahre lang hatten die damals 54-jährige Mutter und der 58 Jahre alte Stiefvater in Untersuchungshaft gesessen. Die Mutter war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung, der Partner zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hob der BGH nach Revisionsanträgen der beiden Angeklagten im April 2024 auf. Als Gründe für den Freispruch nannte das Gericht unter anderem sehr widersprüchliche und mehrfach gleichlautende Aussagen sowie ein emotionsloses Verhalten der Tochter. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden haben“, hieß es damals.

Ein Ehepaar, das zu Unrecht verurteilt wurde, sitzt in einem Gerichtssaal.

Sie war 2022 wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen worden. Ihr Anwalt beantragt, dass der Fall neu verhandelt wird.

Eine Statue hält eine Waage in der linken Hand.

Knapp zwei Jahre lang hatte das Paar aus Goslar in U-Haft gesessen – wohl zu Unrecht. Dafür soll es entschädigt werden.

Das angeklagte Ehepaar sitzt mit den Verteidigern Volker Wulf (l.) und Andreas Dieler (2.v.r.) sitzen im Landgericht.

Mutter und Stiefvater aus Goslar waren 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der BGH hatte das Urteil aufgehoben.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Das Landgericht Braunschweig hatte ein Paar zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Bundesrichter hoben das Urteil nun auf.

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