Die AfD bringt den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 188 ein, Jens Spahn liefert eine Steilvorlage. Im Bundestag entbrennt daraufhin eine Debatte über Meinungsfreiheit, den Schutz von Kommunalpolitikern und die Unabhängigkeit der Justiz.
„Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten“, ruft Stephan Brandner am späten Donnerstag in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass ist die Debatte über einen Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine erhöhte Strafandrohung stellt.
Zusätzliche Brisanz erhielt die Debatte durch eine vorausgegangene öffentliche Äußerung des Unionsfraktionschefs Jens Spahn. In der „Süddeutschen Zeitung“ forderte der CDU-Politiker vergangene Woche die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches. „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen“, sagte Spahn zur Begründung. Ursprünglich habe man Kommunalpolitiker besser schützen wollen, mit der erweiterten Fassung von 2021 wirke der Paragraf heute jedoch wie ein Privileg für die Politik. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung“, erklärte Spahn. „Der gilt für alle.“
Im Bundestag selbst war Jens Spahn bei der Debatte über den AfD-Gesetzesentwurf nicht anwesend. Statt des Fraktionsvorsitzenden äußerte sich so der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller für die Union.
Müller wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zurück. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz und betreibe „widerliche Bigotterie“, sagte Müller. Wer eine Regelung für falsch halte, sie aber selbst nutze, verliere an Glaubwürdigkeit.
Hintergrund von Müllers Vorwurf ist die eigene Nutzung des Paragrafen 188 durch die AfD. Recherchen von „T-Online“ zufolge machten führende Vertreter der Partei, darunter auch Parteichefin Alice Weidel, in hunderten Fällen selbst von dem Paragrafen Gebrauch, wenn sie im Internet beleidigt wurden.
Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte der Norm. Die heutige Fassung des Paragrafen sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gewesen. „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten“, sagte Müller.
Für die AfD verteidigte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner den eigenen Gesetzesentwurf. Das Gesetz sei ein „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“, so Brandner. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert würden. „In Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der Bürger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, sagte Brandner.
Auf eine Zwischenfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Axel Müller, ob er damit die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle, erklärte Brandner, man müsse „natürlich differenzieren“. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, verwies jedoch auf einzelne Verfahren, in denen „eine Gesinnungsjustiz stattgefunden“ habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem „Marsch durch die Institutionen“, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg dafür.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 4439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es demnach 2598 Fälle, 2022 lag die Zahl noch bei 1404. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. Für das laufende Jahr liegen bislang keine vollständigen Zahlen vor.
Die SPD wies diese Darstellung entschieden zurück. Die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge bezeichnete den AfD-Antrag als „einen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“. Paragraf 188 schütze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern „explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind“. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht für Mächtige, sei „schlicht falsch“.
Spahns Vorstoß sei „durchsichtig“, heißt es
Auch die Grünen lehnten den Vorstoß ab. Lena Guminor, Obfrau im Rechtsausschuss, erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf als Konsequenz aus dem Mord an Walter Lübcke eingeführt wurde. Ziel sei es gewesen, „vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen“. Dass Jens Spahn nun von einem „Sonderrecht für die Mächtigen“ spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er „direkt aus dem AfD-Antrag übernommen“, so Guminor.
Für die Linksfraktion sprach der rechtspolitische Sprecher Luke Hoß. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gründe, sagte Hoß, und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Jens Spahn und die Union betrieben Politik „gegen diejenigen, die den Laden am Laufen halten“. Wer darüber wütend werde und „vielleicht etwas über die Stränge schlägt“, werde angezeigt. Spahns Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen nannte Hoß „durchsichtig“. Es gehe ihm nicht um den Schutz vor übertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, „dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben“.
Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag namentlich über den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren dafür, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unverändert in Kraft.
Bereits vor der Abstimmung galt als sicher, dass der Gesetzentwurf der AfD keine Mehrheit finden würde. Union, SPD, Grüne und Linke hatten im Vorfeld deutlich gemacht, dem Antrag nicht zuzustimmen. Maßgeblich ist dabei die Brandmauer, die parteiübergreifende Praxis, Gesetzentwürfe der AfD unabhängig von inhaltlichen Überschneidungen nicht mitzutragen.
Solche Konstellationen sind im Bundestag aber auch außerhalb der Brandmauer kein Sonderfall. Immer wieder stimmen Fraktionen gegen Anträge oder Gesetzentwürfe, deren Ziele sie grundsätzlich teilen, weil sie von der „falschen“ Partei eingebracht wurden oder mit dem Zweck verbunden waren, einen Keil in die jeweilige Koalition zu treiben. Das gilt nicht nur im Umgang mit der AfD, sondern auch zwischen den anderen Parteien.
So bringen Oppositionsfraktionen von links bis rechts immer wieder eigene Anträge zur Abstimmung, die inhaltlich mit Positionen einzelner Koalitionsparlamentarier übereinstimmen. Halten sich diese Abgeordneten dann aber an die Koalitionsdisziplin und stimmen gegen das Vorhaben aus der Opposition, versucht diese dann damit nachzuweisen, dass die regierenden Parteien gegen ihre eigenen Überzeugungen arbeiteten.
Im parlamentarischen Betrieb gilt Zustimmung damit nicht allein als inhaltliches Votum, sondern auch als eine Art Machtzuschreibung. Wer für einen Gesetzentwurf stimmt, stärkt dessen Initiator politisch und überlässt ihm die Deutungshoheit über ein Thema. Deshalb wird in der Regel entlang der Linien von Koalition und Opposition abgestimmt – es sei denn, es werden fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe erarbeitet wie etwa bei Fragen zur Sterbehilfe oder Pränataldiagnostik.
Maximilian Heimerzheim ist Volontär im Innenpolitik-Ressort.