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Sønderborg (Dänemark) – Jetzt gibt es für Christina Block (52) im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder Klara (15) und Theodor (12) keine Hoffnung mehr. Nachdem ihr das Sorgerecht schon zuvor entzogen worden war, lehnte der Oberste Gerichtshof in Dänemark ihren Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Damit ist die Entscheidung endgültig.

Der gerichtliche Beschluss liegt BILD vor. Für die Steakhaus-Erbin war es die letzte mögliche Rechtsmittelinstanz, um gegen das Urteil aus dem Mai vergangenen Jahres vorzugehen. Schon damals hatte das Familiengericht in Sønderborg (Dänemark) entschieden, dass Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht bekommt. Klara und Theodor bleiben somit weiterhin in Dänemark – unter strengen Sicherheitsmaßnahmen und an einem geheim gehaltenen Aufenthaltsort.

Schwere Traumatisierung der Kinder

In den bisherigen Verfahren hatten die Richter mehrfach betont, dass die Kinder als schwer traumatisiert gelten. In Gesprächen mit Behörden, Schulen und Psychologen hätten sie wiederholt und eindeutig erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. Ein von Block gefordertes neues kinderpsychologisches Gutachten wurde abgelehnt. Eine weitere Begutachtung würde den Kindern schaden, so die Begründung. Anzeichen dafür, dass Vater Stephan Hensel die Kinder gezielt gegen ihre Mutter beeinflusst habe, sah das Gericht nicht.

Juni 2016: Christina Block mit ihren Kindern (v.l.) Greta, Theodor, Johanna und Klara. Block und Hensel hatten sich zwei Jahre zuvor getrennt

Juni 2016: Christina Block mit ihren Kindern (v.l.) Greta, Theodor, Johanna und Klara. Block und Hensel hatten sich zwei Jahre zuvor getrennt

Foto: Stephan Wallocha

Entführung belastet Mutter massiv

Eine zentrale Rolle spielte für die Richter auch die Entführung in der Silvesternacht 2023/24. Damals waren Klara und Theodor in Dänemark von maskierten Tätern gewaltsam verschleppt und ihrer Mutter übergeben worden – dafür muss sich Christina Block derzeit in Hamburg vor Gericht verantworten. Sie bestreitet eine Beteiligung. Dennoch bewerteten dänische Behörden die Sicherheitslage für die Kinder als angespannt.

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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass unter diesen Umständen weder ein gemeinsames Sorgerecht noch ein begleiteter Umgang möglich sei. Auch die neuen Identitäten und der geheime Aufenthaltsort der Kinder machten jeden Kontakt unzumutbar.

Kein Kontakt bis zur Volljährigkeit

Für Christina Block bedeutet das Urteil: Sie darf ihre Kinder gegen den Willen des Vaters bis zu deren Volljährigkeit nicht sehen. Erst mit 18 Jahren können Klara und Theodor selbst entscheiden, ob sie wieder Kontakt zu ihrer Mutter aufnehmen wollen.