Die Gewährung von Sonderurlauben für Spitzenbeamte in Rheinland-Pfalz sorgt für rechtliche und politische Diskussionen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) Vorermittlungen aufgenommen, um mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Anlass sind Vorwürfe der Untreue im Zusammenhang mit solchen Sonderurlaubsregelungen, die es hochrangigen Beamten ermöglichten, lukrative Positionen in der Wirtschaft zu übernehmen, während sie gleichzeitig ihren Beamtenstatus beibehielten.

Rechnungshof bewertet Praxis als rechtswidrig

Im Fokus stehen Fälle, die der Landesrechnungshof bereits 2022 öffentlich gemacht hatte. Dieser hatte kritisiert, dass ranghohe politische Beamte durch die Gewährung von Sonderurlauben gleichzeitig als Manager tätig sein und ihre Beamtenpensionen sichern konnten. In einem besonders auffälligen Fall dauerte der Sonderurlaub fast 12 Jahre. Der Rechnungshof bewertete diese Praxis als rechtswidrig, da sie aus seiner Sicht zu einer Verschwendung von Steuergeldern geführt habe.

Nach Angaben des SWR wurde den betroffenen Personen für jene Zeit, in der sie nicht als Beamte tätig waren, dennoch eine staatliche Pension zugesichert.

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Zu der kontroversen Praxis liegen demnach zwei unterschiedliche Gutachten vor. Ein Rechtsgutachten, das die Freien Wähler in Auftrag gegeben hätten, sei vom Strafrechtler Till Zimmermann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erstellt worden. Zimmermann kommt laut SWR zu dem Ergebnis, dass die Verantwortlichen in der SPD-geführten Landesregierung möglicherweise den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall erfüllt haben.

Staatsanwaltschaft prüft, ob Vergehen vorliegen

Laut dem Gutachten seien Staatsvermögen und somit Steuergelder geschädigt worden. Im Gegensatz dazu stufe ein weiteres Gutachten, das der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio im Auftrag der Landesregierung erstellt habe, die Sonderurlaubsregelungen als rechtmäßig ein. Di Fabio argumentiert, dass die Praxis mit dem Beamtenrecht vereinbar sei.

Nach Angaben des SWR prüft die Staatsanwaltschaft Mainz derzeit, ob ein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung, insbesondere Untreue, besteht. Ob es in der Folge zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren kommt, sei bislang offen. Die Staatskanzlei betont weiterhin ihre Rechtsauffassung, wonach die umstrittenen Sonderurlaube mit geltendem Recht im Einklang stehen.

Der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz äußern sich seit Langem kritisch zu den betreffenden Sonderurlaubsregelungen. Der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, erklärte bereits früher, dass die Regelungen den Betroffenen Vorteile aus zwei unterschiedlichen Systemen verschaffen: Einerseits beziehen sie hohe Gehälter aus Managerpositionen, andererseits profitieren sie von den höheren Pensionen ihres Beamtenstatus. Der Bund der Steuerzahler führt die Fälle in seinem „Schwarzbuch“ an, das auf Steuerverschwendung aufmerksam macht.