Durch seine Alkoholsucht hat Marcin B. bereits vieles in seinem Leben verloren. Seine Familie, Jobs und jetzt auch seine Freiheit. Zehn Jahre Haft hat eine Schwurgerichtskammer am Landgericht München I am Freitag gegen den 50-jährigen Schlosser verhängt, weil er versucht habe, zwei Männer zu ermorden, die er im Obdachlosenmilieu kennengelernt hatte.
Marcin B. nahm das Urteil äußerlich völlig regungslos zur Kenntnis. Eines der Opfer wäre bei der Tat am Nachmittag des 25. April vergangenen Jahres am Busbahnhof Oertelplatz in Allach fast gestorben.
Marcin B. hatte dem Mann mit einem Messer in den rechten Oberarm gestochen und darüber hinaus einen sieben Zentimeter tiefen Stich in den rechten Oberschenkel versetzt. Weil dadurch die große Beinarterie und eine Vene durchtrennt wurden, wäre das Opfer beinahe verblutet. Da jedoch eine Passantin, die sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts befand, sofort Erste Hilfe leistete, indem sie die stark blutende Wunde mit einem Gürtel abband, überlebte der Mann.
Richter Markus Koppenleitner nannte ihr Verhalten bei Urteilsbegründung „heldenhaft“. Das zweite Opfer, das Marcin B. ebenfalls mit seinem Messer attackierte, erlitt einen Stich in den linken Oberschenkel sowie einen weiteren in die linke Brustseite – knapp am Herz vorbei.
Kurz vor der Messerattacke war es zwischen B. und den zwei Männern zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Es ging um Alkohol. Marcin B. hatte für sich und die beiden sowie einem weiteren Bekannten, der sich ihnen am Morgen jenes Tages angeschlossen hatte, insgesamt sechs Flaschen Wodka. Der Vorrat an Alkohol neigte sich jedoch dem Ende zu, sodass es darüber zum Streit kam.
Marcin B. sei, so das Gericht, über das Verhalten der späteren Opfer so verärgert gewesen, dass er zunächst auf die andere Straßenseite gelaufen sei. Nach Überzeugung der Kammer kam er allerdings nach nur wenigen Minuten wieder zurück zum Busbahnhof und hat dort seine zwei Bekannten, die auf Bänken saßen, unvermittelt mit seinem Messer attackiert. Danach verließ der 50-Jährige den Tatort und kümmerte sich nicht weiter um die Opfer.
Zum Prozessauftakt hatte B. behauptet, er sei angegriffen worden und habe sich lediglich gewehrt. Doch diese Behauptung sieht das Gericht durch die Aussage der Zeugin, die Erste Hilfe leistete, sowie durch ein Video einer Überwachungskamera als widerlegt an. Obwohl Marcin B., ebenso wie seine Begleiter, vor der Messerattacke Wodka getrunken hatte, geht das Gericht davon aus, dass er zur Tatzeit voll schuldfähig und nur alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. Marcin B. hatte im Verlauf des Prozesses mehrmals eingeräumt, er sei seit vielen Jahren Alkoholiker und vertrage entsprechend viel.
Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sah das Gericht unter anderem nur deshalb ab, weil Marcin B. bei der Tat spontan gehandelt und diese zuletzt auch glaubwürdig bereut habe.