In dem Gerichtsverfahren um den Mord am Chef des US-Krankenversicherers United Healthcare, Brian Thompson, darf die Staatsanwaltschaft auf Bundesebene keine Todesstrafe gegen den Verdächtigen Luigi M. beantragen. Das entschied die zuständige Richterin Margaret Garnett. 

Sie strich dazu einen Anklagepunkt wegen Mordes, den sie als technisch fehlerhaft einstufte. Andere Vorwürfe – darunter Anklagepunkte wegen Stalkings, auf die im Höchstfall lebenslange Haft steht – ließ Garnett bestehen. 

Die Entscheidung der Richterin richtet sich auch gegen den Vorschlag der US-Justizministerin Pam Bondi, die offen die Todesstrafe für M. gefordert hatte. Die Verteidigung kritisierte dieses Einmischen daraufhin als „unverfroren politisch“ und warf dem Ministerium eine Vorverurteilung ihres Mandanten vor.

Erfolg hatte die Staatsanwaltschaft indes mit ihrem Antrag, vor Gericht Beweise verwenden zu dürfen, die bei der Festnahme von M. in einem Schnellrestaurant in dessen Rucksack gefunden wurden. Unter den Beweismitteln sind eine Pistole und Notizen, aus denen nach Angaben der Ermittler die Absicht hervorgeht, einen Versicherungsmanager zu töten. Die Anwälte von M. hatten versucht, die Beweise auszuschließen, weil die Durchsuchung zu diesem Zeitpunkt noch rechtswidrig gewesen sei.

Tatverdächtiger ist in den USA zur Symbolfigur geworden

M. wird vorgeworfen, den Versicherungsmanager Brian Thompson erschossen zu haben, als dieser am 4. Dezember 2024 zu einer Investorenkonferenz in Manhattan ging. Er ist seit seiner Verhaftung zu einer Symbolfigur für die Frustration durch das US-Krankenversicherungssystem geworden. Jährlich melden sich rund 500.000 Menschen in den USA wegen
erdrückender Schulden für Behandlungen und Medikamente privatinsolvent.

© Lea Dohle

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Der 27-Jährige hat sich zu den Vorwürfen sowohl auf Bundesstaatsebene als auch auf Bundesebene nicht schuldig bekannt. Auch bei einem Verfahren im Bundesstaat New York droht ihm als Höchststrafe lebenslange Haft. Dort hatte Richter Gregory Carro im vergangenen September einen Anklagepunkt in Zusammenhang mit Terrorismus gegen M. fallen gelassen, einen weniger schwerwiegenden Anklagepunkt wegen Mordes jedoch zugelassen.

Für das Verfahren auf Bundesstaatsebene ist noch kein Prozessbeginn angesetzt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Manhattan forderte am Mittwoch einen Prozessbeginn am 1. Juli. Die Geschworenenauswahl im Bundesverfahren gegen M. soll am 8. September beginnen.

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