Verkehr lahmgelegt

DVB-Warnstreik in Dresden: Diese Regeln gelten für Arbeitnehmer

31.01.2026 – 09:08 UhrLesedauer: 1 Min.

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Am Postplatz kommen wegen des DVB-Streiks keine Bahnen (Archivbild): Am Montag streiken die Beschäftigten in Dresden. (Quelle: Sven Ellger/imago-images-bilder)

Am Montag fahren in Dresden weder Busse noch Straßenbahnen. Müssen Arbeitnehmer trotzdem auf der Arbeit erscheinen?

Laut der Gewerkschaft IG Metall besteht bei Arbeitnehmern das sogenannte Wegerisiko. Das heißt konkret, dass sich Arbeitnehmer trotz Streiks selbstständig darum kümmern müssen, an dem Tag am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Beschäftigte müssen im Zweifel also auf das Auto, Fahrgemeinschaften oder andere Verkehrsmittel zurückgreifen, die nicht vom Streik betroffen sind. Die Gewerkschaft empfiehlt, am Streiktag früher den Weg zur Arbeit anzutreten, um Verspätungen zu vermeiden. Es solle aber „in einem vernünftigen Verhältnis stehen“, so die IG Metall.

Grundsätzlich gilt: Sollte der Arbeitsweg in keinem Fall zu schaffen sein, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den jeweiligen Arbeitgeber darüber frühzeitig zu informieren. Wenn das nicht geschieht und man nicht am Arbeitsplatz erscheint, droht dem Beschäftigten eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber auch den Lohn kürzen.

Der Warnstreik bei der DVB in Dresden dauert von Montagmorgen bis zum frühen Dienstagmorgen. Neben den Straßenbahnen und den meisten Buslinien sind auch das Kundenzentrum und die Servicepunkte der DVB geschlossen. Die Elbfähren, Regionalbusse sowie Regional- und S-Bahnen sind nicht von dem Streik betroffen. Auch in anderen Teilen Sachsens wird der Nahverkehr bestreikt.