Wofür kann eine Kommune von Bürgerinnen und Bürgern Geld verlangen?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten öffentlich-rechtlicher Abgaben, die eine Stadt oder eine Gemeinde erheben kann, erklärt Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Dabei handelt es sich um Steuern, Gebühren und Beiträge.

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Wie unterscheiden sich diese Abgaben?

„Steuern dienen der grundsätzlichen Finanzierung der Kommune. Mit Gebühren bezahlen die Bürger die individuelle Nutzung einer konkreten kommunalen Leistung und mit Beiträgen die reine Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer bestimmten kommunalen Leistung“, fasst Vermöhlen zusammen. Für die Grundsteuer erhalte man beispielsweise keine konkrete, individuell zurechenbare Gegenleistung. Das Gegenteil sei etwa bei den Trinkwassergebühren der Fall, deren Zahlung mit dem individuellen Wasserverbrauch begründet ist. „Beiträge stehen, vereinfacht ausgedrückt, zwischen den Steuern und Gebühren. Diese zahlt man für die bloße Möglichkeit, gewisse Leistungen einer Kommune in Anspruch zu nehmen. Meist in Zusammenhang mit kommunaler Infrastruktur“, sagt der Experte. Beispielsweise wenn das Eigenheim in einem Neubaugebiet steht und die Kommune eine Straße baut, um das Quartier zu erschließen.

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„Neben diesen öffentlich-rechtlichen Abgaben können Kommunen für einzelne Leistungen aber auch privatrechtliche Entgelte vorsehen“, ergänzt Vermöhlen. In der Landeshauptstadt Hannover ist dies etwa bei der Kinderbetreuung – Betreuungsentgelt – für Unter-Dreijährige der Fall. Hierfür ist jedoch der Abschluss eines Vertrags Voraussetzung. Diese Entgelte können, wie beim Betreuungsentgelt in Hannover und einigen Umlandkommunen, auch einkommensabhängig bemessen werden.

Was genau verbirgt sich hinter den kommunalen Steuern, Gebühren und Abgaben?

Gebühren werden unter anderem für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung, den Trinkwasserbezug oder die Abwasserentsorgung fällig. An Steuern erheben Kommunen etwa Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern. Größere sowie touristisch geprägte Kommunen erheben oft auch eine Übernachtungs- oder Bettensteuer. Von Beiträgen sind in der Regel Grundstückseigentümer betroffen, etwa bei Erschließungsbeiträgen und, sofern noch nicht abgeschafft, bei Straßenausbaubeiträgen.

Wann werden diese Abgaben fällig?

Das ist unterschiedlich. Bei Steuern ist meist gesetzlich oder durch eine Satzung geregelt, wann diese fällig werden. Die Grundsteuer beispielsweise wird laut Grundsteuergesetz zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zur Quartalsmitte fällig. Die Frist zur Zahlung der Hundesteuer richtet sich hingegen nach der kommunalen Hundesteuersatzung.

Auch die Fälligkeit von Gebühren wird vorwiegend durch Satzung bestimmt, zum Beispiel durch eine Abwasser- oder Abfallgebührensatzung. Gebühren können aber auch unmittelbar fällig werden, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises im Bürgeramt oder bei der Zahlung von Parkgebühren.

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Hündin Kylie ist mit ihrer Halterin unterwegs.

Die Fälligkeit von Beiträgen richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids für eine bestimmte Maßnahme. Erschließungsbeiträge sind laut Baugesetzbuch einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Die Fälligkeit von Straßenausbaubeiträgen ist in der örtlichen Straßenausbaubeitragssatzung geregelt. Größtenteils beläuft sich diese ebenfalls auf einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids.

Kann man sich gegen die Zahlung wehren?

„Hier ist das Land Niedersachsen ein Sonderfall“, sagt Vermöhlen. Bis vor einiger Zeit gab es hier, wie in anderen Bundesländern, die Möglichkeit, Widerspruch gegen Steuer- und Gebührenbescheide einzulegen. Das war mit verhältnismäßig wenig Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Das Land hat diese Möglichkeit jedoch abgeschafft, um die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Um sich nun etwa gegen einen Grundsteuerbescheid zur Wehr zu setzen, müsste man nach Bekanntgabe des Bescheids rechtzeitig Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, was aufwendiger und teurer ist.

„Die Gebühren, Beiträge und Steuern kennen leider nur eine Richtung – und das ist nach oben“: Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

Wenn man in einem Bescheid Fehler entdeckt, sollte man daher zuerst einmal das direkte Gespräch mit der Behörde suchen, die den Bescheid erlassen hat, rät Vermöhlen. „Gelegentlich kommt es zu simplen Übertragungs- oder Rechenfehlern, die auf kurzem Dienstweg korrigiert werden können – ganz ohne Klage“, sagt er.

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Was ist mit den Straßenausbaubeiträgen?

Eine Kommune kann von Hauseigentümern Straßenausbaubeiträge verlangen, wenn etwa die Gemeindestraße vor ihrem Grundstück verbreitert oder ein neuer Radweg angelegt wird. Wichtig: Hier geht es nicht um Erschließungsbeiträge, die fällig werden, wenn eine Straße erstmals angelegt wird. Die Landeshauptstadt Hannover und auch viele Kommunen im Umland haben die Straßenausbaubeiträge inzwischen jedoch abgeschafft.

Angenommen, in einer Kommune werden Straßenausbaubeiträge erhoben und ein Hausbesitzer soll für etwas bezahlen, was er selbst nicht sinnvoll findet. Kann er sich weigern?

„Ihnen steht natürlich der Versuch frei, die Politik davon zu überzeugen, von dem geplanten Ausbau abzusehen. Wenn es aber einen Beschluss gibt und der Ausbau bereits erfolgt ist, kann man die Beitragszahlung nicht einfach verweigern“, sagt Vermöhlen. Er betont: „Beiträge zahlt man für die bloße Möglichkeit, die ausgebaute Infrastruktur zu nutzen. Ob Sie den neuen Radweg tatsächlich selbst nutzen, ist für die Heranziehung irrelevant.“

Eine breitere Fahrbahn, ein neuer Radweg: Für solche Straßenausbaumaßnahmen dürfen Kommunen Beiträge von den Eigentümern an der Straße verlangen. Viele Städte und Gemeinden haben diese Abgabe jedoch abgeschafft. (Symbolbild)Gibt es andere Möglichkeiten, bei den Abgaben zu sparen?

Die Höhe der Steuern wird von der Kommune festgelegt, der Bürger hat laut Vermöhlen kaum Einfluss darauf. Bei den Gebühren lässt sich durch Verhaltensanpassung sparen, beispielsweise durch einen niedrigeren Wasserverbrauch oder die Wahl einer kleineren Abfalltonne. „Denn Gebühren werden entsprechend der persönlichen Nutzung berechnet“, sagt er. Wer also weniger verbraucht, zahlt auch weniger.

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Kann können bestimmte Abgaben steuerlich geltend gemacht werden?

Betreuungsentgelte sind laut Vermöhlen eine der wenigen Abgaben, die man von der Steuer absetzen kann. „Kinderbetreuungskosten bis zu 6000 Euro im Jahr, hierunter fallen auch Kita-Gebühren, können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Seit 2025 sind davon 80 Prozent absetzbar, also maximal 4800 Euro.“ Das gelte jedoch nicht für das Essensgeld, welches von den Betreuungseinrichtungen gegebenenfalls ergänzend erhoben wird.

Ein weiterer Tipp des Experten: Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hat, kann einen entsprechenden Teil der Grundsteuer steuerlich geltend machen. Und wer in einer anderen Stadt arbeitet und aus diesem Grund dort einen zweiten Haushalt unterhält, kann die Zweitwohnungssteuer geltend machen. Gleiches gilt für die Bettensteuer. „Wenn Sie beruflich veranlasst übernachten, beispielsweise für eine Dienstreise oder Fortbildung, können Sie die Übernachtungskosten als Werbungskosten absetzen – inklusive Bettensteuer.“

Wie wird die Höhe der Abgaben festgelegt?

„Die Höhe der kommunalen Steuern liegt allein im Ermessen der Kommune. Die Ratspolitik kann die Steuer- beziehungsweise Hebesätze frei wählen“, erklärt Vermöhlen. Hierzu ist ein politischer Beschluss nötig. Bei der Höhe von Gebühren und Beiträgen müssten hingegen bestimmte Regeln befolgt werden. „Gebühren müssen generell kostendeckend kalkuliert werden. Sie dürfen demnach nicht der Erzielung von Gewinnen für die Stadtkasse dienen.“ Wurden etwa Abfallgebühren zu hoch kalkuliert, muss der Überschuss an die Gebührenzahler zurückgegeben werden.

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Straßenreinigung in Hannover muss sein: Aber vielen Bürgern ist sie zu teuer.

Das Kostendeckungsprinzip ist auch der Grund, weshalb die Gebühren für Trinkwasser meist niedriger sind als für die Abwasserentsorgung – die Wasseraufbereitung verursacht in der Regel höhere Kosten als die Bereitstellung von Frischwasser. Bei Beiträgen gilt ein ähnliches Prinzip: Die Höhe berechnet sich aus den tatsächlichen Kosten der Gemeinde abzüglich eines kommunalen Eigenanteils.

Wie haben sich die Abgaben in den vergangenen Jahren entwickelt?

„Die Gebühren, Beiträge und Steuern kennen leider nur eine Richtung – und das ist nach oben. Ich habe leider auch keinen Grund zu der Annahme, dass sich das in naher Zukunft ändern wird“, sagt Vermöhlen. Im Gegenteil: „Mit Blick auf die kommunale Finanzlage ist absehbar, dass sich die Steuern vielerorts spürbar erhöhen werden. Auch Gebühren und Beiträge steigen weiter, schon aufgrund der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung.“

Müssen Kommunen zu viele Aufgaben übernehmen – und finanzieren?

Der Experte bestätigt das. „Um die Finanzen unserer Städte, Gemeinden und Landkreise ist es so schlecht bestellt wie noch nie. Auch weil Bund und Land den Kommunen immer wieder neue Aufgaben aufbürden, ohne ihnen die hierfür nötigen Finanzmittel ausreichend zur Verfügung zu stellen“, erläutert Vermöhlen. Insofern könne er die Kritik aus den Rat- und Kreishäusern vollkommen nachvollziehen. „Die Zeche zahlen am Ende die Bürgerinnen und Bürger in Gestalt höherer Kommunalsteuern, der Kürzung freiwilliger Leistungen und einer vernachlässigten kommunalen Infrastruktur“, so der Experte.

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Was können die Kommunen dafür tun, um Gebühren und Beiträge zu senken?

„Bei den Gebühren sollten die Kommunen ständig überprüfen, ob wirklich so effizient wie möglich gearbeitet wird“, sagt Vermöhlen. Braucht es diese Menge an Personal? Können Prozesse digitalisiert, automatisiert, vereinfacht und damit günstiger werden? Diese Fragen sollten sich die Kommunen laut dem Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler jederzeit stellen. Allerdings sei der Anreiz hierzu in der Realität nicht allzu hoch. Wegen des Kostendeckungsprinzips würden die Kommunen selbst nicht finanziell von einer Kostensenkung profitieren, da etwaige Ersparnisse vollständig an die Gebührenzahler weitergegeben werden müssten.

HAZ