Der US-Bundesstaat Minnesota ist vor Gericht mit der
Forderung nach einem Stopp der Abschiebe-Razzien der Einwanderungsbehörde ICE vorerst gescheitert.
Eine Richterin eines Bundesgerichts in Minnesota wies
einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Zur Begründung hieß
es, dass die Kläger ihre Argumente nicht hinreichend dargelegt hätten.
Der Fall an sich geht vor Gericht weiter; die Richterin entschied nur  über die einstweilige Verfügung. 

Das Gericht hob hervor, dass seine jetzt
getroffene Entscheidung in diesem Stadium keine endgültige darüber sei,
ob die Ansprüche der Kläger an sich begründet sind oder nicht. Auch die
Rechtmäßigkeit vieler konkreter Maßnahmen von Bundesbeamten bei den
Abschiebe-Razzien sei kein Gegenstand der Entscheidung, teilte das Gericht mit.

Mit dem Bundesstaat Minnesota hatten auch die betroffenen Städte
Minneapolis und St. Paul gemeinsam gegen die US-Regierung
geklagt. „Letztendlich kommt das Gericht zu dem Schluss,
dass die Abwägung der Schäden nicht eindeutig für eine einstweilige
Verfügung spricht“, hieß es in der Entscheidung von
Bundesrichterin Katherine Menendez. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Einsätze
der Bundesbehörden Minnesotas Rechte als Bundesstaat verletzen. Deshalb
solle die Justiz die ICE-Einsätze in Minnesota per einstweiliger
Verfügung stoppen. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach.

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Die Kläger sehen in den von der Heimatschutzbehörde DHS seit Dezember verordneten, kräftig aufgestockten Razzien gegen Migranten in Minnesota eine Verletzung der eigenen Souveränität. Die Kläger berufen sich auf die US-Verfassung, die die Souveränität von Bundesstaaten schützt. Außerdem beklagt Minnesota, dass er im
Vergleich zu anderen Bundesstaaten in besonderem Maße von den Razzien
betroffen sei und dadurch vom Bund diskriminiert werde.

Die Klage war kurz nach den tödlichen Schüssen
eines Beamten der Einwanderungsbehörde ICE auf die US-Bürgerin Renée
Good in Minneapolis eingereicht worden. Später wurde auch der US-Bürger
Alex Pretti in der Stadt bei einem Einsatz von Bundesbeamten getötet.