Bielefeld. Als Janine Wilhelm (Name geändert) sich am 18. März 2025 erstmals in der Praxis des Bielefelder Orthopäden Dr. Xaver U. (Name geändert) vorstellt, wird sie von heftigen Rückenschmerzen geplagt. Sie ahnt damals noch nicht, dass der Arztbesuch ein zähes Nachspiel haben wird, das sie noch zehn Monate später beschäftigt. Doch zunächst geht alles unerwartet schnell. Janine Wilhelm erinnert sich: Noch bevor sie Dr. Xaver U. kennenlernt, sei sie aus dem Wartezimmer gleich in die Radiografie-Abteilung geschickt worden. Auf eine Röntgen- und eine Ultraschall-Untersuchung habe sich nahtlos eine chiropraktische Behandlung angeschlossen.

Eine Einwilligung für die Untersuchungen sei nicht eingeholt worden, und der chirotherapeutische Eingriff sei noch dazu „an einer komplett anderen Körperstelle vorgenommen“ worden, klagt die Bielefelder Lehrerin Janine Wilhelm. Doch mehr noch als über den Ablauf in der Praxis wunderte sich die privat versicherte 41-Jährige wenig später über die Details der Abrechnung: Denn hier entdeckte sie auch Rechnungsposten für Leistungen, „die gar nicht stattgefunden haben“, wie sie beteuert. Eine neurologische Untersuchung zum Beispiel sei nicht durchgeführt worden.

„Ich habe dem Orthopäden per Post meinen Widerspruch zukommen lassen“, sagt die Beamtin heute. Doch in der Praxis ist der Brief angeblich nicht angekommen, wie Tobias Scholl-Eickmann später behaupten wird, der Hagener Rechtsanwalt des Arztes. Weil die Rechnung unbezahlt bleibt, schickt der beauftragte Wiesbadener Abrechnungs-Dienstleister, die dgpar GmbH, der Bielefelderin jetzt Mahnungen ins Haus. Nach der zweiten Mahnung aber gibt die Firma dgpar das Verfahren ab, wie Geschäftsführer Markus Wolf betont. Der Orthopäde beauftragt nun das Inkassounternehmen „Eurincasso“ mit dem Eintreiben des Geldes.

Die Patientin lässt sich nicht einschüchtern

Aus der ursprünglichen Forderung in Höhe von 285,90 Euro sind bis Juli 2025 schon 361,07 Euro geworden, inklusive Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren. Doch Wilhelm lässt sich nicht einschüchtern, bleibt stur und schickt auch dem Inkassobüro ihren Widerspruch. Und siehe da: Der Orthopäde bittet seine Patientin für den 11. August 2025 zum Gespräch in seine Praxis.

Der Anwalt des Mediziners stellt den Ablauf mit etwas anderem Zungenschlag dar. So habe der Orthopäde, der nebenbei auch als Arzt in einem Krankenhaus arbeitet, den Widerspruch nicht erhalten, und er habe die Patientin seinerseits nicht telefonisch erreicht. Es steht Aussage gegen Aussage. Am Ende des im August anberaumten langen Gesprächs zur Klärung der umstrittenen Rechnungsposten wird die ursprüngliche Forderung auf jeden Fall um mehr als 18 Prozent reduziert – kulanzweise und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, betont der Medizinjurist.

Die vermeintliche Einigung hat einen Haken

Die vermeintliche Einigung hat jedoch einen Haken: Denn nun verlangt der geschäftige Dr. U. von seiner Patientin eine Beteiligung an den Inkassokosten. Was diese ablehnt, weil die zugrunde liegende Rechnung aus ihrer Sicht fehlerhaft war. Und weil die Einschaltung des Inkassobüros von dem Mediziner veranlasst worden sei: „Das muss der Auftraggeber selbst bezahlen“, sagt Janine Wilhelm.

Der Orthopäde, der sich unserer Redaktion gegenüber nicht selbst äußert, gibt an dieser Stelle auf. Dafür schickt er seiner Patientin, bei der er als Ursache ihrer Schmerzen eine Verspannung diagnostiziert hatte, eine Rechnung für das Gespräch am 11. August. Er will Geld für eine „ausführliche Erläuterung medizinischer Hintergründe und Zusammenhänge (. . . )“.

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Janine Wilhelm zeigt sich fassungslos, spricht von einer „Frechheit“ und erwägt eine Klage. Ihren erneuten Widerspruch schickt sie jetzt an den Arzt sowie an die Dienstleistungsgesellschaft dgpar. „Es ist klar, dass es sich bei dem von Herrn Dr. U in Rechnung gestellten Gespräch in keiner Weise um ein ärztliches Beratungsgespräch, sondern um ein außergerichtliches Schlichtungsgespräch handelte“, erklärt sie. Das ärztliche Vertrauensverhältnis sei ohnehin zerstört. Das Gespräch habe sich im Kern allein um die „Klärung von Unstimmigkeiten einer fehlerhaften Abrechnung“ gedreht.

Am Tag vor Nikolausabend kommt die nächste Mahnung

Die geforderten 30,60 Euro zahlt die Patientin nicht. Die dgpar GmbH reagiert auf ihren Widerspruch und fragt bei dem Orthopäden in Bielefeld nach. Im November 2025 erhält Janine Wilhelm per Mail eine Zwischenstandsmeldung: „Bezüglich Ihres (. . .) Anliegens haben wir leider trotz mehrmaliger Anfrage noch keine Rückmeldung Ihrer Arztpraxis erhalten“, heißt es aus Wiesbaden. Sie solle sich selbst mit der Praxis in Verbindung setzen, um die Sache zu klären, so die Empfehlung. Doch das sei nicht gelungen, sagt Janine Wilhelm.

Geklärt wird einstweilen nichts. Am Tag vor dem Nikolausabend erhält Janine Wilhelm erneut eine Mahnung. Die dgpar teilt mit, die Praxis halte „nach Rücksprache (. . .) vollumfänglich an der Forderung fest“. Mit Datum vom 29. Dezember 2025 kommt die 2. Mahnung, und nun rechnet Janine Wilhelm auch wieder mit Post vom Inkassobüro. Daher wendet sie sich an die NW.

Im Jahr 2025 hatten Berichte über falsche ärztliche Abrechnungen hohe Wellen geschlagen, vor allem im Zusammenhang mit gesetzlich versicherten Patienten, die Einblick in ihre elektronische Patientenakte genommen hatten und dort erstmals Fehler bemerkten. Aber auch privatversicherte Patienten sind inzwischen verstärkt sensibilisiert.

Wurzel des Problems liegt in der Gebührenordnung

Dgpar-Geschäftsführer Markus Wolf erklärt, dass sein Unternehmen lediglich die Rechnungsvorgaben der Auftraggeber – also der Arztpraxen – umsetze, und im vorliegenden Fall nicht als Inhaber der Forderung agiere.

Als Krux der Rechnungsstellung im privatärztlichen Sektor gilt nach Überzeugung vieler Experten die maßgebliche „Gebührenordnung für Ärzte“, kurz GOÄ. Die stamme aus den 80er Jahren, sei seither kaum angepasst worden und bilde die Vielfalt heutiger Diagnose- und Therapiemöglichkeiten nicht mehr vollständig ab, so heißt es hinter vorgehaltener Hand. Auch seien die Tarife seit Jahren nicht erhöht worden. Die Ärzte jonglieren demnach mit der Rechtsverordnung und versuchen, ihre Kosten irgendwie mit den Ziffern der GOÄ in Einklang zu bringen – nicht selten offenbar in einer Grauzone am Rande des Regelwerks.

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Dgpar-Chef Markus Wolf bejaht die Frage, ob die GOÄ reformiert werden müsste. Im Mai 2025 sei beim Bundesärztetag bereits eine neue Gebührenordnung vorgelegt worden, mit der die Zahl möglicher Abrechnungsposten („Ziffern“) von rund 2.800 auf mehr als 5.500 verdoppelt werde. Seither warte die ganze Branche auf die Umsetzung.

Konsequenz für Patienten: Intransparente Abrechnungen sollten kontrolliert und im Zweifel reklamiert werden. Sonst muss die eigene Krankenkasse vielleicht überhöhte Kosten tragen, und der Patient muss im Zweifel mit dem Stigma einer falschen Anamnese leben. Im Fall von Janine Wilhelm endete der Streit vor wenigen Tagen: Dr. U’s Rechtsanwalt teilte mit, auch die zweite Rechnung sei „kulanzweise“ erlassen worden.