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Würzburg – Urteil gegen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (24)! Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen Politiker wegen leichtfertiger Geldwäsche und gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen von je 190 Euro verurteilt. Macht unterm Strich mehr als 30.000 Euro. Damit sprach das Gericht ihn in zwei von vier Anklagepunkten schuldig.
Vom schweren Vorwurf der Volksverhetzung sowie der versuchten Nötigung wurde Halemba dagegen freigesprochen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Sollte es Rechtskraft erlangen, müsste die Strafe im Führungszeugnis eingetragen werden und der Politiker würde als vorbestraft gelten.

Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil der AfD-Politiker aufgrund seines Alters zur Tatzeit unter das Jugendstrafrecht fiel
Foto: Daniel Löb/dpa
Halembas Anwälte hatten bereits vergangene Woche auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte sogar mehr als 50.000 Euro Geldstrafe gefordert. Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil der AfD-Politiker beim Tatkomplex Geldwäsche aufgrund seines damaligen Alters noch unter das Jugendstrafrecht fiel.
AfD-Landesverband will nun „satzungsgemäß“ prüfen
Halemba war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag eingezogen. Er gilt innerhalb der bayerischen AfD als Rechtsaußen. Die Landtagsfraktion hat sich bisher stets hinter den umstrittenen Parlamentarier gestellt, der sein Mandat weiter wahrnimmt. Allerdings hatte der Landesverband bereits vor Verkündung des Urteils angekündigt, das weitere Vorgehen zu prüfen. „Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen“, sagte AfD-Landeschef Stephan Protschka (48) der Deutschen Presseagentur (DPA). Und weiter: „Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab.“
Bei der vom Gericht festgestellten Geldwäsche geht es um einen mittleren vierstelligen Betrag, den Daniel Halemba von seinem privaten Konto auf ein Konto im Baltikum überwiesen hatte. Das Geld stammte aus Straftaten Dritter. Halemba und seine Verteidiger inszenierten den Politiker in dem Verfahren als Opfer politischer Intrigen. Der 24-Jährige hatte in seinem Schlusswort gesagt: „Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren.“