In Berlin sorgten Gruppen junger Männer in den vergangenen Jahren während der Sommersaison in den Schwimmbädern für negative Schlagzeilen: Es kam zu einer Vielzahl an Prügeleien und sexuellen Übergriffen. Schließlich setzte die Stadt Sicherheitskräfte ein, auch die Polizei war präsent. Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Übergriffe in Berlin zurück. In Augsburg kam es im August 2025 bei einem etwa anders gelagerten Fall zu einer Festnahme im Familienbad am Plärrer.
Ein knapp 20-jähriger Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte sich mehrmals an kleine Mädchen herangemacht, die teils unbekleidet waren, hatte sie mit dem Handy fotografiert. Andere Kinder berührte er im Wasser im Intimbereich. Jetzt wurde der Mann von einem Jugendschutzgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Er darf sich während der Bewährungszeit keinen Kindern auf Spielplätzen oder in Schwimmbädern nähern. Überdies muss er eine Therapie absolvieren.
Prozess in Augsburg: Schon 2024 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt
Bereits 2024 war der junge Mann bei der Justiz aktenkundig geworden, nachdem er eine Datei kinderpornografischen Inhalts im Internet hochgeladen hatte. Da wurde er zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt, die im Übrigen in dem neuerlichen Verfahren rechtskräftig wurde. Der nun Angeklagte (Verteidiger: David Braithwaite und Bernd Scharinger) war im Familienbad aufgefallen, als er mit Mädchen im Kindesalter spielte. Auf der Liegewiese machte er mit dem Handy Fotos von Mädchen im Alter von fünf und acht Jahren.
Und im Wasser fasste er zwei Mädchen im Alter von sieben und neun Jahren im Intimbereich an. Er wurde damals von Sicherheitsleuten festgehalten und der Polizei übergeben. Im September wurde Haftbefehl erlassen. Er kam ins Gefängnis, wo er bis zum Urteil einsaß. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß. Im Prozess vor dem Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Christian Grimmeisen räumte der Mann alle Vorwürfe ein, entschuldigte sich in seinem „letzten Wort“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Klaus Utzni
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