Kein Kavaliersdelikt
So viel kostet das Wildpinkeln an Karneval in Düsseldorf
Aktualisiert am 03.02.2026 – 11:45 UhrLesedauer: 1 Min.
Zwei Jecken erleichtern sich an der Lambertuskirche (Archivbild): Wer erwischt wird, muss zahlen. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)
Während der Karnevalszeit entledigen sich viele Jecken beim sogenannten „Wildpinkeln“ ihres Blasendrucks. Keine gute Idee – denn das kann teuer werden.
Ab dem 12. Februar ist Düsseldorf wieder im Ausnahmezustand. Denn an „Weiberfastnacht“ werden in Düsseldorf die jecken Karnevalsfeiertage eingeläutet, an denen auch das Bier wieder in rauen Mengen fließen wird – besonders in der Altstadt.
Das führt nicht selten in kurzer Zeit zu Druck auf der Blase. Doch was tun, wenn draußen gefeiert wird, die nächste öffentliche Toilette nicht in Sicht oder blockiert ist? Dann kommt so mancher Jeck auf die (schlechte) Idee, ins Gebüsch, an den Straßenrand oder an eine Hauswand zu pinkeln. Doch das kann teuer werden: Wildpinkeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Normalerweise wird die Toilettensituation in der Landeshauptstadt an Karneval durch verschiedene mobile Angebote verbessert. Wer die mobilen Toilettenanlagen jedoch nicht benutzen möchte, lieber wildpinkelt und sich dabei erwischen lässt, muss bis zu 150 Euro in Düsseldorf als Strafe zahlen, wie ein Stadtsprecher auf Anfrage der t-online-Lokalredaktion mitteilt. Das Ordnungsamt ist an den Karnevalstagen vor Ort und führt stichpunktartige Kontrollen an den Karnevalshotsports durch.
Übrigens: Wer seine Notdurft im Freien verrichtet und damit die Aufmerksamkeit Dritter auf sich zieht, muss zudem fürchten, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt zu werden.
