Chemnitz – Sandra S. (53) soll 30.000 Euro, die von anonymen Betrügern auf ihr Konto überwiesen wurden, an weitere Kontoempfänger weitergeleitet haben. Am Chemnitzer Amtsgericht fand am Dienstag der Prozessauftakt wegen Geldwäsche statt.

Die Angeklagte soll 30.000 Euro aus betrügerischen Handlungen weitergeleitet haben. (Symbolfoto)

Die Angeklagte soll 30.000 Euro aus betrügerischen Handlungen weitergeleitet haben. (Symbolfoto)  © picture alliance/dpa

Laut Staatsanwaltschaft täuschten Betrüger einer Firma in Hamburg vor, dass sie ausstehende Geldzahlungen zu begleichen hätte.

Daraufhin überwies die Firma 42.000 Euro auf Sandras Konto. Während 12.000 Euro dem geschädigten Unternehmen zurückerstattet werden konnten, soll Sandra S. 30.000 Euro an fremde Konten weitergeleitet haben – „zwecks Verschleierung der Identität“, so die Anklage.

Weil Sandra einen Strafbefehl nicht akzeptierte, ging es vor Gericht. Die Angeklagte sieht sich als Opfer: „Meine Mandantin hat weder ihr Konto irgendjemandem zur Verfügung gestellt noch hat sie irgendwelche Überweisungen getätigt“, so Verteidigerin Diana Lorenz. So soll Sandra während einer Überweisung im Flug nach Bali gesessen haben, wo es keinen Internet-Empfang gab.

Als sie ihr damaliges Konto eröffnete, sei vermutlich ihr Computer gehackt worden, so Lorenz. „Ich habe mit dem Fall absolut nichts zu tun“, erklärte Sandra S. Das Verfahren wurde am Dienstag nach 15 Minuten ausgesetzt. Das Gericht will prüfen, ob das Geld manuell oder per Online-Banking überwiesen wurde. Zudem sollen die Identitäten der Empfänger festgestellt werden.