
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel plant »Drei-Stufen-Modell«, um psychisch Erkrankte polizeilich früher zu erkennen.
Foto: Picture Alliance/ DPA/Sebastian Gollnow
Wer psychisch erkrankt ist, braucht professionelle Hilfe. Helfen können Sozialarbeiter*innen, Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen. Die Polizei ist kein Helfer für Menschen mit psychischen Erkrankungen, wenngleich sie überproportional häufig mit Betroffenen in Kontakt steht. Gerne werden diese dabei als Gefährder für andere Menschen oder für Beamte dargestellt – wenngleich zahlreiche wissenschaftliche Studien den Zusammenhang zwischen psychischer Krankheit und potenzieller Gefährlichkeit für andere widerlegen.
»Nur wenige Menschen mit einer psychischen Erkrankung gehören zu der Risikogruppe, die ein erhöhtes Gewalt- beziehungsweise Straftatpotenzial
aufweist«, heißt es sogar in einer Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit von 2025. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel scheint davon nicht viel zu halten. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) kündigte sie am Dienstag an, psychisch verhaltensauffällige Menschen früher polizeilich erkennen zu wollen. Ein entsprechendes »Drei-Stufen-Modell« soll ab April in der Hauptstadt als Pilotprojekt starten.
»Wir sehen bereits seit Längerem immer häufiger Menschen, die verhaltensauffällig sind, also unter Drogen stehen oder psychische Erkrankungen aufweisen, und in diesem Zusammenhang schwere Straftaten begehen«, sagte Slowik Meisel der dpa. Darum habe die Berliner Polizei im Austausch mit anderen Bundesländern ein System entwickelt, wie »diese Personen rechtzeitig« identifiziert werden könnten, »um möglichst schwere Straftaten zu verhindern«. Als Polizei könne man versuchen, »diese Menschen zu identifizieren und der Allgemeinheit durch polizeiliche Maßnahmen einen ersten Schutzmantel vor schwerer Gewalt umzulegen«.
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In der ersten Stufe sollen Berliner Polizeibeamten »kurze und prägnante Kriterien zur Beurteilung an die Hand« gegeben werden, um »Menschen mit Risikopotenzial« zu erfassen, wenn sie mit ihnen in Kontakt kommen – auf der Straße etwa, bei Kontrollen oder Einsätzen, so die Polizeipräsidentin. Anhand welcher Kriterien die Polizei entscheidet, ob und warum eine Person psychisch krank und gleichsam gefährlich ist, bleibt vorerst unklar. Eine entsprechende nd-Anfrage konnte die Behörde nicht innerhalb der Frist beantworten. Unklar bleibt somit auch, auf welcher rechtlichen Grundlage das »Drei-Stufen-Modell« umgesetzt werden soll.
Das wird besonders interessant bei der Frage zum Datenschutz. Slowik Meisel kündigte nämlich an, dass, wenn die Polizei »Menschen mit Risikopotenzial« identifiziert, die Personalien an eine zentrale Stelle bei der zuständigen Polizeidirektion in Berlin weitergeleitet werden. Stelle man dort eine konkrete Gefahr fest, etwa weil jemand schon mehrfach durch Gewalttaten aufgefallen ist, greife die dritte Stufe.
»Wenn sich wirklich der Eindruck verfestigt, dass ein Risiko zur Begehung schwerer Straftaten besteht, wird das LKA eingeschaltet«, so Slowik Meisel. Dort gebe es eine Einheit für eine individuelle erweiterte Risikoanalyse. Erst dann würde eine psychotherapeutische Expertise konsultiert. »Hier wird entschieden: Brauchen wir eine Fallkonferenz? Ist der sozialpsychiatrische Dienst nötig? Müssen wir womöglich einen Unterbringungsbeschluss beantragen?«
Hessen als Vorbild?
Bereits jetzt sammelt die Berliner Polizei personenbezogene Daten von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder solchen, denen sie diese zuschreibt. Der »personengebundene Hinweise« (PHW) »psychische und Verhaltensstörung« darf nur vergeben werden, wenn der Behörde ein ärztliches Gutachten vorliegt, das über den Krankheitszustand einer Person informiert, und wenn zugleich Gefahren für sie selbst oder andere auftreten könnten. Wie »nd« berichtete, gab es 2025 jedoch mehr als 3000 Einträge in den Datenbanken der deutschen Polizeien, bei denen der Eintrag den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Wer in so einer polizeilichen Datenbank landet, wird nicht darüber informiert.
»Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter« lautet der Name einer Taskforce, die es seit 2025 beim hessischen Landeskriminalamt gibt. Laut netzpolitik.org überprüfte die Behörde zum Zeitpunkt Juli 2025 systematisch rund 1600 Menschen in dem Bundesland, die in Polizeidatenbanken den Vermerk »Psychische und Verhaltensstörung« (PSYV) hatten und bereits polizeilich aufgefallen waren. Bei vermuteter Gefährdung kann die hessische Polizei Gefährderansprachen durchführen, Kontaktverbote aussprechen, Betroffene observieren oder in Gewahrsam nehmen. Auch der Einsatz einer auf Palantir basierenden Analyse-Software ist möglich.
Gesundheit in der Krise
»Die Polizei sollte nicht die erste, sondern die letzte Instanz im Umgang mit psychisch Erkrankten sein«, sagt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Niklas Schrader zu »nd«. »Ich weiß nicht, ob Frau Slowik Meisel weiß, wie lange man in der Hauptstadt auf einen Therapieplatz wartet«, so der Abgeordnete, der auf die mangelnde Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung verweist.
Beim Umgang mit psychisch Erkrankten zeige sich vor allem die Krise des Gesundheitssystems, meint auch der innenpolitische Sprecher der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus Vasili Franco. »Bereits heute sind viele Stellen im sozialpsychiatrischen Dienst nicht besetzt und psychiatrische Ambulanzen überlastet, was den Zugang zu Hilfe und Heilung erschwert«, sagt er »nd«. Das Drei-Stufen-Modell dürfe nicht zu einem Register über psychisch Erkrankte führen und Gefährdungsanalysen dürften nicht per se psychische Erkrankungen mit Gewaltbereitschaft gleichsetzen.
Linke und Grüne fordern seit Langem multiprofessionelle Kriseninterventionsteams, um Menschen in psychischen Ausnahmezuständen adäquat zu helfen und somit kritische Einsatzsituationen frühzeitig zu deeskalieren. Die Idee ist, dass Polizei, Rettungsdienste, ein Träger der psychosozialen Beratungsarbeit sowie ein Träger der Sozialarbeit ein »Einsatzkonzept« erarbeiten und umsetzen. »Ein solches Modellprojekt hat Schwarz-Rot gerade aus den letzten Haushaltsplänen gestrichen«, sagt Franco.