Bereits Mitte Dezember sollten die beiden entlassen werden. Gegen die sofortige Vollziehung wehrten sich die Anwärter juristisch und hatten damit beim Verwaltungsgericht Erfolg. Somit durften die beiden weiterhin am Vorbereitungsdienst teilnehmen. Nun lehnte das Gericht den vorläufigen Rechtsschutz ab. Die Anwärter können sich nach Angaben des Ministeriums gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht wehren. Das bleibe abzuwarten, so der Sprecher.

Bei den Betroffenen handle es sich um zwei junge Anwärter im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, teilte das Ministerium mit.