Bei der Einführung eines neuen Grundsteuermodells mit einem differenzierten Hebesatz war Duisburgs Stadtkämmerer Martin Murrack noch sicher: Wenn Eigentümer von Nichtwohngrundstücken einen höheren Grundsteuerhebesatz zugerechnet bekommen als Eigentümer von Wohngrundstücken, dann ist das rechtssicher. Und so wurde in Duisburg der Hebesatz für Wohneigentum auf 886 festgesetzt, für Nichtwohngrundstücke auf 1469.