
Der private Einsatz von Streusalz ist in Berlin verboten. (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Der Naturschutzbund Nabu setzte sich mit seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Wegen des Glättechaos hatte Verkehrs- und Umweltsenatorin Bonde Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.