Die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz ist in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht kassiert worden. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Damit ist der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ab sofort wieder untersagt. Der Naturschutzverband NABU hatte eine Klage gegen die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassene Allgemeinverfügung vom 30. Januar eingereicht.
Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung. Im Beschluss der 1. Kammer vom 3. Februar 2026 (Aktenzeichen VG 1 L 49/26), der der Berliner Morgenpost vorliegt, hieß es: „Die angegriffene Allgemeinverfügung vom 30. Januar 2026 ist bei vorläufiger Würdigung bereits deswegen rechtswidrig, weil es ihr an einer Rechtsgrundlage fehlt.“
Der Einsatz von Feuchtsalzen und sonstigen Taumitteln sei im Straßenreinigungsgesetz für den Anwendungsbereich des Straßenreinigungsrechts abschließend gesetzlich geregelt, ohne dass eine behördliche Befreiungsmöglichkeit vorgesehen wäre. „Aufgrund ihrer Bindung an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes – GG – ist es der Verwaltung versagt, durch bloßen Verwaltungsakt Befreiungen von gesetzlichen Verboten zu verfügen“, hieß es im Beschluss weiter.
Begründung für Sofortvollzug fehlt – Nachreichen laut Gericht unzulässig
Zudem genüge die Anordnung nicht, da die Senatsverwaltung das „besondere Interesse am Sofortvollzug des Verwaltungsakts“ nicht schriftlich begründet habe. „Eine Nachholung der Begründung komme nicht in Betracht, da dies dem Zweck des Begründungserfordernisses – der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen zu führen – zuwiderlaufe.“ Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Unberührt davon ist allerdings die Berliner Stadtreinigung (BSR). Sie darf weiterhin Streusalz gemäß des Straßenreinigungsgesetzes einsetzen. „Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, sagte die NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. „Hinzu kommt, dass die Sprecherin von SenMVKU sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen hat. Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden“, so von Orlow weiter.
Wegner fordert schnelle Gesetzesänderung nach Gerichtsentscheidung
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner drängte nach der Gerichtsentscheidung zum privaten Einsatz von Streusalz auf eine schnelle Gesetzesänderung. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können“, teilte der CDU-Politiker mit.
Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) äußerte sich ebenfalls: „Ich nehme die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischer Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar. Dieser Verantwortung folgend habe ich die Allgemeinverfügung erlassen.“
Die Entscheidung des Gerichts mache aber zugleich klar, dass es am Gesetzgeber sei, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, so Bonde weiter. Sie habe das bereits am 12. Januar gefordert. „In der Zwischenzeit wäre es dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstandssituation am 30. Januar ermöglicht hätte.“ Bonde kündigte dennoch mit Blick auf die Wetterlage an, die im Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen zu wollen, damit sich die Menschen möglichst sicher fortbewegen könnten.

Steffen Krach, SPD-Spitzenkandidat, wirft dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) mangelndes Krisenmanagement vor. Statt frühzeitig wirksame Maßnahmen zur Enteisung der Gehwege zu ergreifen, hätten beide wochenlang ohne klares Konzept agiert. Das Vorgehen der Landesregierung sei inzwischen „nur noch ein Trauerspiel“, so Krach gegenüber der Berliner Morgenpost.
Vertreter anderer Parteien kritisierten die Entscheidung: „Sorry aber was für ein Wahnsinn!“, schrieb etwa Ex-Grünen Chefin Ricarda Lang. Sie erinnert an ältere Menschen, die wegen der Glätte nicht mehr aus der Wohnung könnten. „Auch einfach ein Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz“, so die Bundestagsabgeordnete weiter. FDP-Politiker Wolfgang Kubicki schreibt auf der Plattform gar von „Peinlichkeiten“ und einem „Failed State“.
NABU: Streusalz hat Lage kaum verbessert
Am Freitag hatte Berlin auf die anhaltende Glatteis-Situation in der Stadt reagiert und ausnahmsweise den Einsatz von Streusalz gegen das Eis auf Gehwegen erlauben wollen. Bonde hatten hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Berlin, Dirk Stettner, hat angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit dem Koalitionspartner, der SPD, ins Parlament eingebracht zu haben. „Uns geht es um die Gesundheit und Sicherheit der Menschen. Anders als der NABU setzen wir die Priorität, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung so schnell wie möglich das Eis von den Gehwegen und Verkehrswegen zu bekommen“, so Stettner. „Wir schaffen jetzt kurzfristig die klare gesetzliche Grundlage und ändern das Straßenreinigungsgesetz.“