Berlin & BrandenburgNeues Glatteis drohtIn-Berlin-haben-die-Winterdienste-viel-zu-tun-und-das-wird-sich-vorerst-auch-nicht-aendern(Foto: Britta Pedersen/dpa)TeilenFolgen auf:whatsappwhatsapp

Schneefall, gefrorene Böden, Regen: In Berlin und Brandenburg droht heute schon wieder Alarm wegen Schnee und Glatteis. Was die BVG in der Hauptstadt diesmal anders macht.

Berlin (dpa/bb) – Das Winterwetter könnte viele Menschen in Berlin und Brandenburg heute (Donnerstag) vor neue Probleme stellen. Der Deutsche Wetterdienst sagt für die Region nächtlichen Schneefall oder Eisregen voraus. Da die Böden noch tiefgefroren sind, droht gefährliches Glatteis.

Eine ähnliche Wetterlage mit Eisregen hatte schon vor gut einer Woche teils für Chaos gesorgt. In Berlin sind die Probleme mit glatten Gehwegen nach wie vor nicht ausgestanden. Fußgänger, Rad- und Autofahrer sind nun angesichts der neuen Glatteisgefahr erneut zu äußerster Vorsicht aufgerufen.

Im Westen und Norden Brandenburgs können laut DWD ein bis fünf Zentimeter Neuschnee fallen. Vor allem im Süden und im Osten Brandenburgs drohen gefrierender Regen und Glatteis, „teils mit unwetterartigen Auswirkungen“. Im Berliner Raum fällt demnach zunächst Schnee, später ist auch hier Glatteis möglich.

Unwetterwarnung

Eine amtliche Unwetterwarnung des DWD, die auch über Warnapps wie Nina verbreitet wurde, gilt für Donnerstag von 02.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Sie umfasst den Südosten und Osten Brandenburgs mit Cottbus, Frankfurt (Oder), Bernau und Oranienburg. In Berlin sind östliche Stadtteile betroffen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, äußerst vorsichtig zu sein und den Aufenthalt im Freien sowie Fahrten mit dem Auto möglichst zu vermeiden. Auf allen Verkehrswegen seien Einschränkungen möglich. Es bestehe Gefahr für Leib und Leben.

Einschränkungen im ÖPNV möglich

Die Stadt Cottbus teilte mit, dass es angesichts der Wetterlage zu Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen könne. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bereiten sich auf eine erneut schwierige Lage insbesondere für den Straßenbahnverkehr vor. Zusätzliche Fahrzeuge und Fahrer stünden für Betriebsfahrten in der Nacht bereit, damit die Oberleitungen nicht erneut einfrieren, teilte das Unternehmen mit.

Bei der U-Bahn sei ein Bürsten- und Schmierzug im Einsatz, der die Gleise freihalten soll. Mit der Berliner Stadtreinigung sei zudem vereinbart worden, bei Frost besonders anfällige Punkte frühzeitig zu streuen.

Schon einmal Eischaos in Berlin

Bei der BVG waren in der vergangenen Woche die Oberleitungen der Straßenbahn infolge von Eisregen eingefroren. Das Unternehmen stellte daraufhin den gesamten Tramverkehr über Tage ein. Diesmal wollen sich die Verkehrsbetriebe besser wappnen.

In Berlin gibt seit mehr als einer Woche heftige Debatten um den Winterdienst. Auf Straßen und Radwegen übernimmt die Berliner Stadtreinigung (BSR) diese Aufgabe. Auf Gehwegen oder Plätzen fällt Schneeräumen und Streuen dagegen in die Verantwortung der Eigentümer. Viele kommen dieser Verpflichtung aber nicht nach. Und die zwölf Berliner Bezirke sind bei der Durchsetzung der Regeln überfordert.

Viele Verletzte durch Stürze

Folge: Krankenhäuser sind voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind und sich dabei verletzt haben. Andere, vornehmlich ältere Menschen trauen sich nach wie vor kaum vor die Türe.

Ein konzertierter Einsatz von Beschäftigten der Stadtreinigung, der Bezirke und von anderswo unter dem Motto „Gemeinsam gegen Glätte“, der erst rund eine Woche nach Beginn der Glättekrise angelaufen war, wurde am Mittwoch vorerst gestoppt. Die BSR müsse sich zunächst prioritär um den Winterdienst auf Straßen kümmern, teile die Verkehrsverwaltung mit.

Streusalz bleibt für Privatleute verboten

Für Wirbel sorgte am Mittwoch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Auf Betreiben des Naturschutzbundes (Nabu) entschied das Gericht, dass der private Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen und Plätzen ab sofort wieder verboten ist.

Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am vergangenen Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wie es damals hieß. Die Richter entschieden jedoch, Bondes sogenannte Allgemeinverfügung entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden.

Quelle: dpa