Na also, geht doch. Am Mittwochnachmittag einigten sich die Mitgliedstaaten auf ein Darlehenspaket im Umfang von 90 Milliarden Euro, welches die ukrainische Regierung heuer und im nächsten Jahr zahlungsfähig halten soll. 30 Milliarden Euro davon sind für das zivile ukrainische Staatsbudget vorgesehen. 60 Milliarden Euro sollen – Achtung, Satzmonster! – „die Ukraine befähigen, dringende und große Investitionen zur Unterstützung der ukrainischen Verteidigungsindustrie und ihrer Integration in die europäische Verteidigungsindustrie durchzuführen, als Antwort und folgend auf die gegenwärtige Krisensituation.“

Man merkt: an diesem Text haben viele, viele Diplomaten mitgebastelt. In erster Linie sind diese 60 Milliarden Euro nämlich klarerweise für den Kauf westlicher Waffen vorgesehen. Im nun vereinbarten Text der Verordnung ist die Rede von der „zeitgerechten Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern und anderen Gütern für Verteidigungszwecke (sic!) durch Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine.“

Womit wir bei dem Zielkonflikt sind, der die 24 teilnehmenden EU-Staaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei machen bei dieser verstärkten Zusammenarbeit nicht mit) eine Zeitlang von der Entscheidungsfindung abgehalten hat. Nämlich: soll die Ukraine mit diesem Geld in erster Linie „zeitgerecht“ die Waffen kaufen dürfen, die sie zur Verteidigung gegen die russischen Invasoren benötigt? Oder soll dieses Geld vorrangig „in Zusammenarbeit zwischen der Union und der Ukraine“ ausgegeben werden, sprich: nur für Rüstungsgüter europäischer Hersteller bestimmt sein?

So eine europäische Präferenz wollte in erster Linie Frankreich, das seine bereits sehr leistungsfähige Rüstungsindustrie gegenüber britischer und amerikanischer Konkurrenz stärken möchte. Das hätte allerdings den Preis gehabt, dass die europäische Rüstungsindustrie nicht alle Waffen liefern kann, welche die Ukraine jetzt braucht. Das gilt vor allem für die Luftabwehr.

Wie sieht der Kompromiss aus, den man nun gefunden hat? In Artikel 13 der Verordnung steht, wie das Geld verwendet werden darf. Es sieht zwei Stufen vor.

In der ersten Stufe sollen Hersteller und Zulieferer aus der EU, der Ukraine, und den Efta-Staaten (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) zum Zug kommen. Das soll auch für Zulieferer gelten, die nicht aus den genannten Staaten sind, und deren Beiträge 15 bis 35 Prozent des Auftragswerts ausmachen. Allerdings nur unter zwei Bedingungen. Entweder sie hatten bereits vor dem 28. Mai vorigen Jahres eine Geschäftsbeziehung mit dem europäischen Hersteller. Oder der Hersteller verpflichtet sich, binnen zwei Jahren eine europäische Alternative zu diesen Zulieferern zu finden. Europäische Tochterfirmen nichteuropäischer Hersteller (da geht es vor allem um die amerikanische Rüstungsindustrie) sollen auch in dieser ersten Stufe finanziert werden können, sofern sie auf ihre Unbedenklichkeit überprüft werden.

Wenn es aber „dringenden Bedarf an der Lieferung eines bestimmten Verteidigungsgutes gibt“, soll dieses auch aus dem EU-Darlehensprogramm finanziert werden können, wenn es keine der genannten Bedingungen erfüllt. Wenn europäische Hersteller kein vergleichbares Produkt liefern können, und die Lieferzeit des außereuropäischen Herstellers „der Dringlichkeit der Lage und den unmittelbaren operativen Notwendigkeiten der Ukraine entspricht“, kann dieser auch zum Zug kommen.

Interessanterweise hat man auch eine Art „Lex UK“ geschaffen. Paragraph 13 Absatz 11 sieht vor, dass sich Drittstaaten, die einen „fairen und angemessenen finanziellen Beitrag zu den Kosten leisten, die aus der Kreditaufnahme entstehen“, eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU geschlossen haben, sowie „finanzielle und militärische Unterstützung für die Ukraine in signifikanter Weise leisten“, in die Lieferanten der ersten, prioritären Stufe einkaufen können.

Einfacher gesagt bedeutet dies, dass die britische Regierung (aber auch Kanada, Japan und Südkorea) sich an den Zinskosten der Anleihen, welche die 24 EU-Staaten zur Finanzierung des Darlehensprogramms aufnehmen müssen (das dürften in Summe zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr sein), in dem Ausmaß beteiligen kann, wie sie britischen Rüstungsfirmen Aufträge aus diesem Programm ermöglichen möchte.

Die Europäische Kommission erhält in der Verwaltung dieses Programms eine bedeutsame Rolle. Artikel 15 sieht vor, dass sie eine Expertengruppe für die Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie (einfacher konnte ich „Ukraine‘s Defence Industrial Capacities Expert Group“ nicht eindeutschen) leiten soll, die „Rat, Expertise und Unterstützung bei den Verteidigungsgütern“ liefern soll. Die Europäische Verteidigungsagentur, der Auswärtige Dienst der EU und Vertreter der teilnehmenden Geldgeber sollen diese Gruppe bilden.

All das wird nun zeitgerecht in Kraft treten, ehe die Ukraine mit Beginn des zweiten Quartals leere Staatskassen hat. Am 24. Februar wird das Europäische Parlament eine Sondersitzung veranstalten, um anlässlich des vierten Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine der Verordnung zuzustimmen. Schon am Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird das 90-Milliarden-Euro-Paket rechtskräftig – und eine freie, demokratische und nach Westen orientierte Ukraine für zumindest zwei weitere Jahre am Leben gehalten.