
Stand: 05.02.2026 19:34 Uhr
Fachärzte an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sollen zu wenig Operationen in ihrer Ausbildung absolviert haben. Die Ärztekammer Niedersachsen untersucht, ob ein Fehlverhalten vorliegt.
In ihrer Ausbildung sollen Ärzte an der MHH nicht die nötige Zahl an Operationen unter Aufsicht absolviert haben. Trotzdem sollen sie die Qualifikation zum Facharzt erhalten haben und an der MHH arbeiten. Der Vorwurf eines anonymen Hinweisgebers beschäftigt nach der Staatsanwaltschaft jetzt auch die Ärztekammer Niedersachsen. Zuerst hatte die „Zeit“ über den Fall berichtet.
Medizinern könnte Facharztreife entzogen werden
Sollte der Verdacht auf ein ärztliches Fehlverhalten vorliegen, werde man den Fall aus berufsrechtlicher Sicht prüfen, teilte die Ärztekammer schriftlich mit. Und wenn das der Fall ist, könnten eventuell auch Weiterbildungsermächtigungen widerrufen werden, hieß es weiter. Bedeutet: Den betroffenen Medizinern könnte nachträglich ihre Facharztreife entzogen werden. Dazu gelte es aber erst die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft auszuwerten.
Staatsanwaltschaft: Kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen mittlerweile eingestellt. Es sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Medizinern an der MHH festgestellt worden, so die Erste Staatsanwältin Kathrin Söfker. Die Fachärzte dürften mit der Urkunde den Titel führen. Sie bestätigte ebenfalls, dass die Ärztekammer Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt hat.
MHH weist alle Vorwürfe entschieden zurück
Die MHH selbst veröffentlichte am Donnerstag eine umfangreiche Stellungnahme zu den Vorwürfen. Darin spricht die Klinik von einer internen Prüfung, die parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde. Die habe ergeben, dass es durch die Fachärzte, gegen die die Vorwürfe gerichtet waren, zu keinerlei Behandlungsfehlern gekommen sei. Und weiter: Die ärztliche Weiterbildung basiere nicht allein auf der zahlenmäßigen Erfassung einzelner Operationen – entscheidend sei die kontinuierliche Beurteilung der fachlichen Kompetenz. Diese sei bei allen Fachärzten an der MHH vorhanden.
Ärztekammer: Entscheidend ist Beurteilung des ausbildenden Arztes
In diese Richtung äußert sich auch die Ärztekammer: Eine bestimmte Zahl von Operationen, die ein angehender Arzt unter Aufsicht absolvieren muss, sei nur ein Richtwert. Der basiere darauf, wie viele Operationen man erfahrungsgemäß brauche, um gewisse Kompetenzen zu erlangen. Mehr Gewicht habe am Ende aber die Einschätzung des ausbildenden Arztes und das Ergebnis der Facharztprüfung.

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