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Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) – Souvenirs aus dem Urlaub? Für die meisten Reisenden sind das – neben Sonnenbrand – Kleidungsstücke, Deko-Artikel oder Magnete für den Kühlschrank. Doch was ein Mann jetzt aus seinem Urlaub mitbrachte, ließ selbst die erfahrenen Zöllner am Düsseldorfer Flughafen die Nase rümpfen. Im wortwörtlichen Sinne.

Der Urlauber, der in Belgien lebt, war aus Kayseri in der Türkei nach Düsseldorf geflogen und wollte von dort aus weiter nach Hause. Doch als der gebürtige Türke den Zollbereich über den grünen Ausgang für anmeldefreie Mitbringsel verlassen wollte, wurden die Beamten stutzig: Aus seinem Koffer strömte ein penetranter, unangenehmer Geruch. Es folgte eine Gepäckkontrolle!

Einen kompletten Wildschweinschädel samt Unterkiefer fischte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen aus dem Verkehr

Einen kompletten Wildschweinschädel samt Unterkiefer fischte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen aus dem Verkehr

Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf, gegenüber BILD: „Auf den Röntgenbildern fiel den Zöllnern sofort ein Objekt auf, welches wie ein Tierschädel aussah.“ Beim Öffnen des Koffers dann der Ekelfaktor, der ans RTL-Dschungelcamp erinnerte: Ein massiver Verwesungsgeruch schlug den Zöllnern entgegen.

So erklärte der Urlauber sein tierisches Mitbringsel

Die Ursache war schnell klar: In Plastiktüten verpackt lag im Koffer ein kompletter Wildschweinschädel mit Unterkiefer – samt Haaren und faulenden Fleischresten. Die Erklärung des Reisenden: Er sei Jäger und habe den Schädel als Jagdtrophäe aus dem Urlaub mitgebracht.

Pflanz erklärt dazu: „Das ist grundsätzlich nicht verboten, zumal Wildschweine nicht unter Artenschutz stehen. Jedoch stellen faulende Fleisch- und Hautreste ein erhebliches Risiko dar.“ Stichwort Tierseuchen. Die Folge: Der Schädel wurde von den Beamten einkassiert und noch vor Ort entsorgt. Eine Strafe gab es dafür nicht.

Den stinkenden Schweinekopf entsorgte der Zoll noch vor Ort. Für die nicht verzollten Zigaretten musste eine Strafe gezahlt werden

Den stinkenden Schweinekopf entsorgte der Zoll noch vor Ort. Für die nicht verzollten Zigaretten musste eine Strafe gezahlt werden

Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Geldstrafe wegen Zigaretten-Schmuggel

Ganz ohne Konsequenzen blieb die Zollkontrolle aber dennoch nicht. Denn neben dem Wildschweinschädel fanden die Beamten auch deutlich zu viele Zigaretten im Koffer: Statt der erlaubten 200 Stück hatte der Reisende gleich 800 dabei. Erst nach dem Bezahlen von knapp 230 Euro durfte der Mann seine Reise fortsetzen – ohne tierische Trophäe, aber mit einer teuren Erinnerung an den Düsseldorfer Zoll.