Ein 27-Jähriger ist vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 1000 Euro zahlen.

Er hatte auf einer rechten Demonstration mit einem Megafon gerufen: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ Dazu soll er ein T-Shirt mit der Aufschrift „gesichert rechtsextrem“ getragen haben. Andere Demoteilnehmer hatten in die Rufe eingestimmt.

Die Parole sei „eindeutig Volksverhetzung“, begründete das Gericht am Freitag. Der Mann sei außerdem einschlägig vorbestraft. Als positiv wertete der Richter allerdings, dass der 27-Jährige die Tat kurz vor dem Urteil zugegeben hatte und angab, sich von der rechten Szene distanziert zu haben.

Der Mann war ohne Anwalt zum Prozess erschienen und hatte zunächst geschwiegen. Nachdem ein Polizist ihn aber zu „100 Prozent“ und „definitiv“ als Täter erkannte, änderte er seine Strategie. „Ich bedaure zutiefst, dass ich das damals gerufen habe“, sagte er mit gefalteten Händen. Er sei damals mehrfach bei rechten Demos mitgelaufen. Inzwischen habe er mit der Szene aber gebrochen.

Nach dem Grund für den Sinneswandel gefragt, antwortete er: „Ich habe eingesehen, dass es auf lange Sicht zu unnötigen Verurteilungen führt.“ Er konzentriere sich nun auf sein Privatleben: aufs Bodybuilding und den anstehenden Besuch einer Meisterschule. Auch ein einschlägiges Tattoo, für das er schon zwei Mal verurteilt wurde, weil es auf Demos zu sehen gewesen war, wolle er sich weglasern lassen. „Ich habe einen Termin im Dezember.“

Auf Nachfrage, warum der Termin noch so lange hin sei, antwortete der Mann: „Wegen der Kosten.“ Er erklärte es aber nicht weiter. Auch das genaue Motiv seines Tattoos wollte er nicht nennen, bei dem es sich um ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handeln soll. Neben den Verurteilungen für das Tattoo war der Mann aus Dortmund in der Vergangenheit auch wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verurteilt worden. Dem Staatsschutz in Dortmund soll er ebenfalls bekannt sein.

Staatsanwaltschaft und Richter gingen aufgrund der Aussagen des Mannes letztlich aber dennoch von einer positiven Sozialprognose aus. „Ich glaube Ihnen jetzt einmal, dass Sie das mit dem Ausstieg ernst meinen“, sagte der Richter zum Schluss zum Angeklagten. „Aber die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Wenn Sie bald wieder auf rechten Demos auftauchen und dort Straftaten begehen, müssen Sie in Haft. Der nächste Richter wird dann kein Auge mehr zudrücken.“