Eine Frau, deren Gesicht gepixelt ist, steht unter der Dusche, man sieht nur ihren Kopf

Stand: 06.02.2026 20:24 Uhr

Er hat seine Mitbewohnerinnen beim Duschen in einer Wiesbadener WG heimlich gefilmt – mit einer als Radiowecker getarnten Kamera. Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte den 26-Jährigen deswegen zu einer Geldstrafe. Mehrere Betroffene traten als Nebenklägerinnen auf.

In einer Wohngemeinschaft in Wiesbaden soll ein 26-Jähriger seine Mitbewohnerinnen heimlich gefilmt haben. Die Kamera war als Radiowecker getarnt und im Bad installiert.

Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte den Mann am Freitag zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 65 Euro. Die Richterin hielt es dem Angeklagten zugute, dass er die Taten gestanden hatte. Außerdem habe er ernsthafte Reue gezeigt.

Geständnis und Reue vor Gericht

Das Ganze täte ihm zutiefst leid, sagte der 26-Jährige. Durch eine Psychotherapie sei ihm inzwischen bewusst geworden, wie rücksichtslos sein Verhalten gewesen sei.

Es sei ihm weniger um den sexuellen Aspekt gegangen, sondern mehr um Kontrollzwang im Zusammenhang mit Frauen, sagte er – „etwas zu haben, was man sonst nicht bekommt“. Er erschien mit Sonnenbrille und Maske im Gerichtssaal und wandte den Blick ab, als Betroffene aussagten.

Nebenklägerin: „Maximal ekelhaft“

Der 26-Jährige wurde wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte verurteilt. Er war der Hauptmieter der Wiesbadener WG.

Mehrere Frauen traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf. Eine 23 Jahre alte Studentin schilderte, der Angeklagte sei ihr von Anfang an unangenehm aufgefallen – wegen zahlreicher sexualisierter Bemerkungen gegenüber Frauen. Das Geschehene empfinde sie als „maximal ekelhaft“, ergänzte sie.

Bis heute habe sie große Vertrauensprobleme. Sie habe die Selbstbestimmung über den eigenen Körper unfreiwillig verloren, sagte die Studentin. Eine angebotene Entschuldigung lehnte sie ab.

Vergleich zum Schmerzensgeld

Beim Schmerzensgeld einigten sich die Nebenklage und der Verteidiger auf einen Vergleich. Die fünf von der Nebenklageanwältin vertretenen Opfer erhalten jeweils zwischen 2.000 und 2.500 Euro.

Die Verteidigung hatte beantragt, die Öffentlichkeit während der Befragung des Angeklagten auszuschließen, da sehr persönliche Dinge zur Sprache kämen.

Die Richterin lehnte ab. Das öffentliche Interesse an den Umständen der Tat wiege höher als das Interesse an einem Ausschluss, begründete sie die Entscheidung.

Hessischer Rundfunk