- Dänemark verfolgt eine strenge Asylpolitik und plant, ausländische Straftäter ab einer Haftstrafe von über einem Jahr automatisch abzuschieben, was laut Experten gegen Artikel 3 der EMRK verstoßen könnte.
- Die Mehrheit in Dänemark unterstützt die harte Linie der Regierung bei der Ausländerpolitik, öffentliche Kritik ist selten; die Sonderregeln des Landes erleichtern die Umsetzung strikter Maßnahmen auf EU-Ebene.
- Die restriktive Haltung Dänemarks gegenüber Asylsuchenden wird mit dem hohen Preis des Wohlfahrtsstaates und der Notwendigkeit einer Vorfinanzierung begründet; Integration ist an die eigene Kostenübernahme geknüpft.
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Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen ist eine mutige Frau. Nicht nur, weil sie dem mächtigsten Mann der Welt, dem US-Präsidenten Donald Trump, in der Grönland-Frage offen die Stirn bot, sondern auch, weil sie bei einer der zentralen Fragen der europäischen Politik für eine Veränderung wirbt – bei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dänemark will künftig Straftäter ausländischer Herkunft automatisch in ihr Herkunftsland abschieben, wenn sie zu mehr als einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden sind. Dieser Plan könnte – so befürchten Experten – allerdings gegen Artikel 3 der Konvention verstoßen, die eine Rückführung in ein Land untersagt, in dem einer Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Das dürfte allerdings auf die meisten Länder, in die abgeschoben wird, zutreffen: auf Syrien, auf Afghanistan oder auf den Iran.
Auch wenn Dänemark seit Jahren schon mit Erfolg auf eine konsequente Asylpolitik setzt – menschenunwürdig sind die Zustände im Nachbarland nicht. Auch wenn die Unterbringung meist in abgelegenen Sammellagern erfolgt, Wertsachen beschlagnahmt werden dürfen oder der Familiennachzug massiv erschwert wurde. Wer als abgelehnter Asylbewerber nicht freiwillig das Land verlässt und nicht abgeschoben werden kann, landet in der Regel in einem Ausreisezentrum. Tagsüber dürfen sich die Menschen dort frei bewegen. Übernachten müssen sie aber im Lager. Damit verhindert Dänemark erfolgreich deutsche Verhältnisse. Hierzulande scheitert mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen daran, dass die betreffende Person nicht angetroffen werden kann.
Im Gegensatz zu Deutschland regt sich allerdings in Dänemark kaum öffentliche Kritik an der harten Asylpolitik der Regierung. „Es gibt eine sehr große Unterstützung der Ausländerpolitik“, sagte die Politikwissenschaftlerin Marlene Wind kürzlich dem ARD-Weltspiegel. Und: „In Dänemark bestimmt die Mehrheit, und die Gerichte halten sich raus. So funktioniert unsere Kultur.“ Hinzu kommt, dass Dänemark auf EU-Ebene Anfang der 1990er-Jahre unter anderem bei der Asylpolitik Sonderregeln herausgehandelt hat. Schärfere Maßnahmen kann das Land deshalb leichter umsetzen und muss bei der gemeinsamen Asylpolitik nicht mitmachen. Deshalb ist das dänische Modell auf Deutschland nicht so einfach übertragbar.
Doch warum sind die sonst so sozial eingestellten Skandinavier in der Asylfrage plötzlich hart statt hygge (gemütlich)? Das hat viel mit dem dänischen Wohlfahrtsstaat zu tun. Die kostenlose Arzt- und Krankenhausbehandlung, das freie Bildungssystem, die sehr hohe Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung, die staatliche Rente und die umfassenden Leistungen bei Arbeitslosigkeit – 90 Prozent des früheren Gehaltes für zwei Jahre – haben ihren Preis und werden über hohe Einkommensteuern finanziert. Das funktioniert nur, wenn jeder, der neu dazukommt, erst in die Kassen einzahlt, bevor er Leistungen in Anspruch nimmt. Eine Vorfinanzierung kann und will sich das Land mehrheitlich nicht leisten, deshalb die abweisende Haltung gegenüber Asylsuchenden.
Hinzu kommt, dass Ministerpräsidentin Mette Frederiksen nicht zu Unrecht darauf hinweist, dass sich die Verfasser der EU-Menschenrechtskonvention damals unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges kaum vorstellen konnten, dass die Opfer in der neuen Heimat selbst zu Tätern werden könnten. Das allerdings hat man nicht nur in Dänemark und Deutschland mehr als einmal erlebt, auch wenn es – das ist der andere Teil der Wahrheit – nicht die Regel ist.
Daher muss es besonders im Interesse der unbescholtenen Flüchtlinge liegen, dass der Blick auf die Flüchtlingspolitik nüchterner und nutzenorientierter wird. Weder „Refugees welcome“ noch „Ausländer ‚raus“. Dazu gehört, dass Menschen ihren Schutzanspruch sofort verlieren, wenn sie sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht haben. Dazu gehört auch, dass Flüchtlinge die Pflicht haben, die Kosten ihres Aufenthalts möglichst schnell selbst zu tragen. Dazu bietet Deutschland reichlich Chancen.