Eine maximale Lautstärke von 85 Dezibel (A) durften Redebeiträge, Musik und eingesetzte Hilfsmittel, wie Trillerpfeifen, bei der Gegendemo zum AfD-Gipfeltreffen am Mittwoch, 14. Januar, nicht überschreiten. Das bestätigte die Stadtverwaltung der Redaktion auf Nachfrage am 20. Januar. Werden Demonstrationen in Karlsruhe künftig deutlich leiser ablaufen?

ka-news-Hintergrund: Wie wird die Lautstärke gemessen?

Mit dem Zusatz (A) ist die sogenannte A‑Bewertung gemeint. Dabei wendet das Schallmessgerät vor der Pegelberechnung einen standardisierten Frequenz-Filter („A‑Filter“) an, der den Schall so gewichtet, wie er vom menschlichen Gehör typischerweise wahrgenommen wird (tiefe und sehr hohe Frequenzen werden weniger stark berücksichtigt).

Jede Demonstration wird einzeln geprüft

Die Stadt betont: Eine Vorgabe wie diese ist keine pauschale Dauerregel, sondern wird immer als Einzelfallentscheidung im Rahmen der jeweiligen Versammlungsanmeldung getroffen.

Das "Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe" demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus. Grund sind die geplanten Kürzungen.

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Das „Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe“ demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus. Grund sind die geplanten Kürzungen.
Foto: Marius Nann

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Das „Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe“ demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus. Grund sind die geplanten Kürzungen.
Foto: Marius Nann

Dabei prüft die Versammlungsbehörde, ob durch die Demonstration „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht“. Dies werde situationsbezogen bewertet.

Was soll die Regel bezwecken?

Im Falle der Dezibel-Regel sollen Anwohner, Passanten sowie eingesetzte Polizeibeamte vor Lärm geschützt werden. Außerdem werde der Straßenverkehr in der Abwägung mitberücksichtigt. Dadurch soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit den Interessen Dritter in Einklang gebracht werden.

Ist die Regel örtlich begrenzt?

Eine räumliche Begrenzung – etwa nur für Wohngebiete – gibt es laut Behörde nicht: Eine solche Auflage könne gebietsunabhängig verhängt werden, sofern im konkreten Fall eine Gefährdungslage erkennbar ist. Ob und welche Auflagen erlassen werden, wird von der Behörde bei jeder Anmeldung einzeln geprüft.

Das "Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe" demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus.

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Das „Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe“ demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus.
Foto: Marius Nann

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Das „Bündnis Solidarische Stadt Karlsruhe“ demonstriert am 22. Juli 2025 vor dem Rathaus.
Foto: Marius Nann

Wird die Versammlungsfreiheit verletzt?

Rechtlich stützt sich die Behörde auf § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes. Eine Auflage zur Lautstärke greift zwar in die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ein. Rechtswidrig ist sie jedoch nicht, wenn sie zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich ist und im Einzelfall dazu beiträgt, gegensätzliche Grundrechtspositionen angemessen auszugleichen.

„Wir empfinden es als Mittel, um Protest zu minimieren“

Jürgen Schuhladen-Krämer, Mitglied des Vorstands des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts, kritisiert die Regelung scharf: „Wir empfinden es als Mittel, um Protest zu minimieren oder gar ganz auszuschalten“, sagt er am 14. Januar gegenüber der Redaktion.

Jürgen Schuhladen-Krämer, Vorstand des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts, am 14. Januar 2026.

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Jürgen Schuhladen-Krämer, Vorstand des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts, am 14. Januar 2026.
Foto: Thomas Riedel

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Jürgen Schuhladen-Krämer, Vorstand des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts, am 14. Januar 2026.
Foto: Thomas Riedel

Bei der Demonstration habe die Polizei mitgeteilt, die Regel diene auch dem Schutz der Teilnehmenden. „Aber Teilnehmende wissen, worauf sie sich einlassen“, sagt Schuhladen-Krämer.

  • Franziska Gebhard

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