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Stuttgart – Das Quadrat lässt Ritter Sport keine Ruhe. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart zieht der Schokoladenhersteller im Streit um einen quadratischen Haferriegel weiter vor Gericht. Das Unternehmen hat Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.
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Konkret geht es um den „Monnemer Quadrat Bio“, einen quadratischen Haferriegel der Mannheimer Firma Wacker. Das Landgericht hatte die Klage im Januar abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärte bei der Urteilsverkündung, man sehe keine Markenverletzung.
Ritter Sport sieht das anders. Der Konzern beruft sich auf seine seit 1996 geschützte quadratische Verpackung, eines der bekanntesten Markenzeichen Deutschlands. Der quadratische Haferriegel verletze dieses zentrale Wiedererkennungsmerkmal und könne zu Verwechslungen führen. Ritter Sport sieht Schokolade und Müsliriegel als ähnliche Produkte. Beide würden von derselben Zielgruppe und zu vergleichbaren Anlässen konsumiert. Genau darin sieht das Unternehmen die Gefahr einer Verwechslung.
Ritter Sport geht nach der Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart tatsächlich den nächsten Schritt und hat Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Damit wird der Streit um den quadratischen Haferriegel in einer höheren Instanz neu verhandelt. Ritter Sport hatte bereits während des laufenden Verfahrens angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren.

Gründer Matteo Wacker steht im Mittelpunkt des Rechtsstreits um den quadratischen Haferriegel
Foto: Uwe Anspach/dpa
Für den Mannheimer Hersteller hat der Rechtsstreit bereits spürbare Folgen. Der quadratische Haferriegel war zuletzt online nicht mehr erhältlich. Gründer Matteo Wacker nahm das Produkt vorübergehend aus dem Sortiment und ersetzte es durch einen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund ist die Sorge vor möglichen Schadenersatzforderungen. Sollte der Streit mehrere Jahre dauern, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schaden erhöhen, sagt Wacker.