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München – Ein geplanter Terroranschlag, viele mögliche Opfer, ein Prozess mit brisantem Hintergrund: Am Montag hat vor dem Landgericht München das Verfahren gegen den Syrer Mohammad S. (28) begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft ihm vor, einen Sprengstoff-Anschlag auf eine Disco geplant zu haben. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab.
Mohammad S. kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. Weil angeblich seine Ehe schlecht lief, flüchtete er sich laut eigenen Aussagen ins Internet und in Messenger-Gruppen, wo IS-Kriegspropaganda geteilt wurde. Laut Anklage sympathisierte der Syrer mit der Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Gewalt gegen „Ungläubige“ habe er nach Überzeugung der Ermittler als religiöse Pflicht angesehen.
Anklage sieht islamistischen Hintergrund
Der Koch hatte sich intensiv mit der Herstellung von Spreng- und Brandsätzen beschäftigt. Nach Ermittler-Angaben hatte der 28-Jährige mehrere Terror-Anleitungen aus dem Internet auf seinem Handy gespeichert.
In der Anklage werden verschiedene Stoffe genannt:
- ANFO, ein Sprengstoff auf Ammoniumnitrat-Basis, der für seine enorme Zerstörungskraft bekannt ist.
- RDX (Hexogen), ein militärischer Hochleistungssprengstoff.
- C4-ähnliche Explosivstoffe, die wegen ihrer starken und gezielten Sprengwirkung gefürchtet sind.
- Und TATP (Acetonperoxid) – ein extrem instabiler Sprengstoff, der schon durch kleinste Erschütterungen detonieren kann und immer wieder bei Terroranschlägen eingesetzt wurde.
Gefährliche Chemikalien sichergestellt
Bei einer Durchsuchung in der Wohnung seiner Lebensgefährtin bei Schweinfurt (Bayern) fanden die Ermittler Chemikalien. Sie stießen auf Kaliumchlorat, das aus Streichholzköpfen gewonnen worden war, sowie auf mehrere Liter Brennpaste.
Nach Einschätzung der Ermittler war das Kaliumchlorat als chemischer Zünd- und Brandverstärker gedacht. Der Stoff sorgt dafür, dass andere Substanzen extrem schnell und heftig reagieren. Ein entscheidender Baustein, um eine Spreng- oder Brandvorrichtung auszulösen.
Ermittler sprechen von Anschlagsvorbereitung
Als mögliches Ziel nennt die Generalstaatsanwaltschaft München eine Disco oder einen anderen Ort mit vielen Menschen. Einen genauen Ort und eine konkrete Zeit gab es aber noch nicht. Mohammad S.: „Ich weiß nicht, wie weit ich abgedriftet wäre, wenn die Polizei mich nicht festgenommen hätte. Ich fühlte mich wie ein Mafioso, mit dem man sich besser nicht anlegt.“
Die 2. Große Strafkammer stellte eine Haftstrafe zwischen 34 und 40 Monaten Gefängnis in Aussicht. Prozess geht weiter.