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Ein Gericht sieht ein Patent von Broadcom verletzt und stoppt in Deutschland den Verkauf zweier Modelle eines Autoherstellers. Dieser will sich dagegen wehren.

München – Ein Urteil aus München kann sich empfindlich auf den Absatz von Renault auswirken. Das Landgericht München I hat am 5. Februar entschieden, dass der französische Autohersteller seine beliebten Modelle Mégane und Clio in Deutschland nicht mehr verkaufen darf. Zuerst hat der auf Patentrechtsstreitigkeiten spezialisierte Branchendienst IP Fray darüber berichtet.

Gericht ordnet Verkaufsverbot für Renault Mégane und Clio an: Auch Vernichtung steht im Raum

Hintergrund ist eine Klage des US-amerikanischen Halbleiter- und Softwareunternehmens Broadcom, das eine Verletzung eines seiner Ethernet-Patente sieht. Laut dem Gericht lag Broadcoms weltweites Lizenzangebot für sein Patentportfolio innerhalb des FRAND-Rahmens, Renaults Gegenangebot bleibt demnach deutlich darunter. FRAND steht für „Fair, Reasonable, And Non-Discriminatory” (fair, angemessen und diskriminierungsfrei).

Renault Clio CockpitBeim Modell Clio hat Renault laut dem Gerichtsurteil ein Broadcom-Patent verletzt. © Renault

Das Gericht hat jedoch nicht nur einen Verkaufstopp, sondern auch den Rückruf und die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte angeordnet. IP Fray geht allerdings davon aus, dass nicht das komplette Fahrzeug vernichtet werden muss, sondern lediglich die entsprechenden Hardwarekomponenten entfernt werden müssen. Beim Clio soll es sich um das Navigationssystem handeln, beim Renault Clio um das Telematiksystem (TCU). Betroffen sind zwei unterschiedliche Chipsätze, die Renault von Zulieferern bezieht.

Gericht ordnet Verkaufsverbot für Renault Mégane und Clio an: Urteil wird noch nicht vollstreckt

„Ein derart harsches Urteil gegen einen Autohersteller wurde zuletzt vor vier Jahren gegen den US-Automobilhersteller Ford verhängt“, sagt der IP-Fray-Experte Florian Müller der WirtschaftsWoche. Ford hatte damals als Reaktion auf ein Urteil, das ein Verkaufsverbot mit Rückruf vom Händler und Vernichtung beinhaltete, Lizenzzahlungen an die Patentplattform Avanci geleistet.

Allerdings hat Renault noch eine Galgenfrist. Das Urteil soll erst vollstreckt werden, wenn Broadcom eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe bei Gericht hinterlegt hat. Wie ein Renault-Sprecher gegenüber Auto Motor und Sport erklärte, ist dies derzeit nicht der Fall.

Renault plant, gegen das Urteil vorzugehen und Berufung einzulegen. Zudem hat der Autohersteller zwei Verfahren zur Nichtigerklärung des betreffenden Patents eingeleitet. Auch BMW verteidigt sich aktuell gegen eine Klage des US-Patentverwertungsgesellschaft Onesta, wie IP Fray berichtet.

Gericht ordnet Verkaufsverbot für Renault Mégane und Clio an: VDA kritisiert Lizensierungssystem

Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) gewinnt die Nutzung von Telekommunikationsstandards für Hersteller und Zulieferer durch die zunehmende Vernetzung von Fahrzeugen an Bedeutung. In einer Mitteilung heißt es jedoch: „Das gegenwärtige Lizenzierungssystem für diese Patente kann sehr beschwerlich und unsicher sein und zudem Innovation und fairen Wettbewerb behindern.“

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Die notwendigen Kommunikationstechnologien sind häufig durch zahlreiche standardessenzielle Patente (SEP) geschützt, deren Inhaber im Regelfall eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen gewähren. Ein einheitliches Verständnis darüber, was konkret unter solchen FRAND-Bedingungen zu verstehen ist, existiert jedoch nicht. Der VDA begrüßt deswegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Lizenzierung von standardessenziellen Patenten (SEP-VO), da diese ein stabiles und klares Regelwerk für die Lizenzierung standardessenzieller Patente darstellt. (Quellen: IP Fray, Auto Motor und Sport, WirtschaftsWoche, VDA)