Wohl zu keiner Zeit wird in Düsseldorf so viel wildgepinkelt wie an den Karnevalstagen. Um das zu verhindern, stehen Hunderte Toiletten zur Verfügung – und Wildpinklern drohen hohe Bußgelder.
Ab dem Altweiberdonnerstag, 12. Februar, werden die temporären Toiletten in der Altstadt aufgestellt. Dabei handelt es sich um drei Toilettencontainer mit jeweils 16 Kabinen, 72 sogenannte Cross-Urinale (mit jeweils fünf einzelnen Urinalen), 69 mobilen Toiletten (davon acht behindertengerecht) sowie drei Toilettenwagen. Wer dennoch wilpinkelt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen: 150 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren.
Die Toilettencontainer, Urinale oder mobilen Toiletten befinden sich an folgenden Orten:
Zudem soll die Altstadt wieder „scherbenfrei“ werden. 2011 wurde das Glasverbot an den Karnevalstagen eingeführt. Seitdem ist die Zahl der Schnittverletzungen drastisch gesunken. Das Glasverbot gilt für den Kern der Altstadt an Altweiberdonnerstag, 12. Februar, von 8 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag, Karnevalssonntag, 15. Februar, ab 12 Uhr bis Veilchendienstag, 17. Februar, 5 Uhr.
Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Besucher der Altstadt keine Glasflaschen oder Gläser dabei haben. Auch Händler, Restaurants und Kneipen dürfen draußen keine Waren in Glasbehältnissen verkaufen. An 16 Zugangspunkten zur Altstadt wird es Kontrollen geben, an denen die Glasbehältnisse entsorgt werden können. Meist sei das kein Problem, heißt es von der Stadt, die Feiernden nehmen das Glasverbot und die Kontrollen erfahrungsgemäß sehr positiv auf.
Das städtische Ordnungsamt und zusätzliche Sicherheitsleute werden an den Karnevalstagen mit großer Personalstärke im Einsatz sein. Der Altweibertag ist erfahrungsgemäß am einsatzintensivsten, heißt es.
Die Stadt informiert im Vorfeld auf Info-Screens an U-Bahn-Haltestellen, mit Beiträgen im Fahrgast-TV sowie im Sonderfahrplan der Rheinbahn. Außerdem machen Plakate auf den Awista-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet auf das Glasverbot aufmerksam.