Sicherheitsmaßnahme für Karnevalszeit
Bundespolizei verhängt Waffenverbot an Bahnhöfen
10.02.2026 – 12:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Bundespolizisten stehen vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof (Archivfoto): Waffen und Messer bleiben dieses Jahr zu Karneval an zahlreichen Bahnhöfen in NRW tabu. (Quelle: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de)
Die Bundespolizei greift während der Karnevalstage zu verschärften Sicherheitsmaßnahmen an wichtigen Verkehrsknotenpunkten. Reisende müssen sich auf umfassende Kontrollen ohne konkreten Verdacht einstellen.
Die Bundespolizei hat für die Karnevalszeit ein umfassendes Waffenverbot an zahlreichen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Per Allgemeinverfügung sind von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag gefährliche Gegenstände in den betroffenen Bahnhöfen verboten. Die Beamten dürfen Reisende auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
Von der Maßnahme betroffen sind insgesamt 15 Bahnhöfe. Dazu zählen die Hauptbahnhöfe Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln. Auch die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn fallen unter das Verbot.
Das Mitführverbot umfasse Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen, hieß es von der Bundespolizei. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sowie Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden könnten, seien verboten. Da die Behörde juristisch keine Waffenverbotszonen verhängen darf, nutzt sie eine Allgemeinverfügung mit gleicher Wirkung.
Zur Begründung heißt es in der Allgemeinverfügung: „An den hier genannten Bahnhöfen finden in dem Zeitraum Karnevalszüge oder Anreisen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt, welche zu einer Vielzahl von Personenbewegungen, Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem Verzehr alkoholischer Getränke zu Gewalttaten unter anderem unter Mitführung und Einsatz gefährlicher Gegenstände führen.“
