Aus für Partydroge
Gesundheitliche Risiken: Berlin will Lachgas-Verbot durchsetzen
10.02.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Lachgas (Archivbild): Es wird oft zu Rauschzecken missbraucht. (Quelle: IMAGO/ANP)
Lachgas ist eine riskante Freizeitdroge, die insbesondere Jugendliche nutzen. Das Land Berlin möchte bald einen Bundestagsbeschluss zu einem Verbot umsetzen.
Das Land Berlin will den Verkauf und die Nutzung von Lachgas einschränken. Bald soll der Onlinehandel und der Kauf des Dickstickstoffmonoxids (N2O) an Automaten in der Hauptstadt verboten werden. Außerdem soll der Erwerb und Besitz für Minderjährige illegal sein. Das hat der Senat am Dienstag entschieden.
Dem vorausgegangen war am 13. November 2025 ein Bundestagsbeschluss zur Änderung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Dieser wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen. „Das Gesetz wird vom Land Berlin begrüßt und nach Inkrafttreten entsprechend umgesetzt“, so der Senat.
Durch das Gesetz soll der zunehmende Missbrauch von Lachgas unterbunden werden. Häufig atmen Konsumenten Lachgas als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Gerade für Kinder und Jugendliche sind die gesundheitlichen Risiken hoch. Viele Minderjährige litten nach dem Konsum etwa unter Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Die Verfügbarkeit der Droge soll durch das Gesetz verringert und dem Konsum auch bei kleineren Füllmengen soll entgegengewirkt werden.
Das Verbot soll ab dem 12. April gelten, wie es Ende Januar in einer Verkündung im Bundesgesetzblatt hieß. Strikte Regeln kommen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Man kennt sie als K.-o.-Tropfen, die Täter heimlich in die Getränke potenzieller Opfer geben.
