Stand: 04.04.2025 13:58 Uhr

Für die Planung der Hochzeitsfeier von Ex-Senatorin Dilek Kalayci wurde eine Agentur ausgewählt, die später eine Werbekampagne für die Gesundheitsverwaltung gestaltete. Das wurde der SPD-Politikerin nun zum Verhängnis.

Die frühere Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Der Vorwurf der Käuflichkeit habe sich bestätigt, begründete der Vorsitzende Richter Bo Meyer das Urteil des Landgerichts am Freitag.
 
Im Prozess um Kosten der Hochzeitsfeier der Politikerin sprach das Gericht zudem den mitangeklagten Chef einer Werbeagentur wegen Bestechung schuldig. Er wurde zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
 
Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 6.242 Euro bei Kalayci und 9.450 Euro beim Mitangeklagten an.

Archivbild: Dilek Kalayci (SPD) steht mit ihrem Rechtsanwalt Robert Unger und Anwältin Sophia Zabel (l) vor Prozessbeginn im Gerichtssaal am Kriminalgericht Moabit. (Quelle: dpa/Jutrczenka)

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-Senatorin Kalayci

Es geht um die Kosten einer Hochzeitsfeier, eine Werbekampagne für die Berliner Verwaltung – und die Frage, ob beides zusammenhängt. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt und fordert eine Bewährungsstrafe für Ex-Senatorin Kalayci.mehr

Kosten für Hochzeitsfeier nicht in Rechnung gestellt

Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Ex-Senatorin die Kosten für Organisation und Feier nicht in Rechnung gestellt wurden, weil sich der Firmenchef davon Vorteile versprochen habe. Konkret ging es um den Auftrag der Gesundheitsverwaltung für eine Werbekampagne zur Gewinnung von Nachwuchs für die Pflege.
 
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
 
Die Angeklagten hatten bis zuletzt ihre Unschuld beteuert. Ihre Anwälte hatten jeweils einen Freispruch beantragt. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.03.25, 19:30 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg