
Am Landgericht Berlin kam es zu einem schweren Fehler. (Symbolbild)
Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger ist in Berlin wieder auf freiem Fuss – weil ein Richter Fristen nicht einhielt. Das Opfer steht seither unter Polizeischutz.
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- Das Landgericht Berlin I verurteilte einen 37-jährigen Afghanen im Juni 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen mehrfacher Vergewaltigung und Misshandlung.
- Weil der Vorsitzende Richter das Verhandlungsprotokoll nicht fristgerecht erstellte, konnte das Urteil nicht wirksam werden.
- Das Kammergericht hob den Haftbefehl auf, der Mann ist frei, während seine Ex-Partnerin unter Polizeischutz steht.
Ein schwerer Fehler in der Berliner Justiz hat gravierende Folgen: Ein wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilter Mann ist wieder auf freiem Fuss. Wie der «Tagesspiegel» berichtet, scheiterte die Vollstreckung der Haftstrafe an einer versäumten Frist.
Das Landgericht Berlin I hatte den 37-jährigen Afghanen im Juni 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er seine frühere Partnerin mehrfach vergewaltigt, geschlagen, schwer misshandelt und ihr mit dem Tod gedroht. Die Frau hatte ihn 2024 angezeigt.
Doch das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter der zuständigen grossen Strafkammer versäumte es nach der Urteilsverkündung, das notwendige Verhandlungsprotokoll fristgerecht zu erstellen. Ohne diese Dokumentation konnte das Urteil nicht wirksam werden.
Opfer steht unter Polizeischutz
Die Verteidigung legte Revision ein. In der Folge hob das Berliner Kammergericht am 19. Januar den Haftbefehl auf, wie eine Gerichtssprecherin dem «Tagesspiegel» bestätigte. Seit rund drei Wochen ist der Mann daher wieder auf freiem Fuss.
Für das Opfer hat das drastische Konsequenzen: Seine Ex-Partnerin steht inzwischen unter Polizeischutz und wurde an einen sicheren Ort gebracht. Die Behörden prüfen derzeit, ob der Mann mit einer elektronischen Fussfessel überwacht oder in sein Herkunftsland abgeschoben werden kann.
Wie der «Tagesspiegel» weiter berichtet, soll der zuständige Richter unter einer Suchterkrankung leiden und deshalb gesetzte Fristen versäumt haben. Ihm wurde inzwischen der Vorsitz der grossen Strafkammer entzogen. Disziplinarische Schritte werden geprüft, der Richter ist aktuell krankgeschrieben.