Er soll seine Ex-Frau bedroht, geschlagen und missbraucht haben. Dafür wurde Mahmood D. vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Dennoch ist der gebürtige Afghane wieder auf freiem Fuß.
Eine Frau aus Berlin lebt – schon wieder – in Angst und hat Polizeischutz bekommen, weil ein Urteil gegen ihren langjährigen Peiniger nicht umgesetzt werden kann. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel“ über den Fall Mahmood D. Der heute 27 Jahre alte gebürtige Afghane soll seine Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, sie geschlagen und schwer misshandelt haben.
Deswegen wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Juni 2025 wurde dem Medienbericht zufolge eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gegen ihn verhängt. Dennoch ist Mahmood D. auf freiem Fuß. Schuld daran sei, so schreibt es die Zeitung, eine „Panne in der Berliner Justiz“. Vor drei Wochen musste der Mann nämlich freigelassen werden, die Anordnung erfolgte vom Kammergericht.
Der Grund ist eine Formalie, die jedoch gravierende Auswirkungen hatte. Laut „Tagesspiegel“ hat der Vorsitzende Richter am Landesgericht Berlin nach der mündlichen Verkündung nämlich kein Verhandlungsprotokoll erstellt. Dies führte dazu, dass das Urteil gegen Mahmood D. nicht rechtswirksam zugestellt werden konnte. Dessen Anwälte hatten zudem Revision eingelegt, so dass das Strafurteil auch noch nicht rechtskräftig ist. Der gegen D. gültige und durch das Urteil verlängerte Haftbefehl wurde deshalb am 19. Januar durch das Berliner Kammergericht aufgehoben, wie dessen Sprecherin bestätigte.
Verantwortlicher Richter aktuell nicht mehr im Dienst
Seitdem sei Mahmood D. wieder auf freiem Fuß und für die Ex-Partnerin – die ihn 2024 angezeigt hatte, wofür er „Rache“ geschworen haben soll – besteht eine akute Gefährdungslage, weil der 27-Jährige als gefährlich eingestuft wird. Wie der „Tagesspiegel“ in seiner Recherche weiter schreibt, sei die „Strafakte des Afghanen und das Ausmaß der Gewalt nur schwer erträglich“. Über einen Zeitraum von zwei Jahren (von 2022 bis 2024), soll der Afghane seiner Ex-Frau immer wieder aufgelauert, sie geschlagen, gefoltert und vergewaltigt haben. Dennoch schaffte diese es, sich Ermittlern anzuvertrauen. Festgenommen wurde D. im Mai 2024.
Das Berliner Landeskriminalamt habe wegen der akuten Gefährdungslage für das Opfer reagiert und die Frau an einen „sicheren Ort“ verbracht. Geprüft werde auch, ob D. nun wenigstens mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden könnte. Auch eine Abschiebung nach Afghanistan werde demnach erwogen.
Wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtet, sei das „Entsetzen“ in Justizkreisen über den Fehler des Richters groß. Der Mann leide allerdings auch an einer Suchterkrankung, wie der Zeitung aus mehreren Quellen berichtet wurde. Deshalb sei der Richter seiner Arbeit in diesem Fall nicht fristgerecht nachgekommen. Seit Mitte Dezember habe sich der Jurist krankgemeldet und sei nicht im Dienst. Aktuell würden disziplinarische Maßnahmen gegen ihn geprüft.
krott