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Hannover – Ein falsch verstandener Kommentar in einer Online-Gruppe brachte einem Hannoveraner Ärger mit der Justiz ein. Er sollte 900 Euro Geldstrafe zahlen, weil er angeblich die Tötung des Oberbürgermeisters der Stadt öffentlich gebilligt hatte. Nun stellte sich heraus: Anzeige und Anklage beruhten auf einem Missverständnis!

„Ich war erschrocken, dass es so weit gekommen ist“, sagt Christian H. (56) am Mittwoch beim Termin im Amtsgericht. Der arbeitslose Schwimmmeister erhielt einen Strafbefehl über 900 Euro (60 Tagessätze á 15 Euro), weil er in einer Facebook-Gruppe über Hannovers OB Belit Onay (45, Grüne) schrieb: „Die überwiegende Mehrheit in dieser Gruppe wünscht sich Belit am Galgen vorm Opernplatz.“ Nach diesem Satz informierte ein Leser das Büro des OBs über den Kommentar. Das zeigte ihn an. Die Staatsanwaltschaft sah in der Äußerung die öffentliche Billigung einer schweren Straftat und beantragte den Strafbefehl, den wiederum ein Amtsrichter unterschrieb.

Seit 2019 ist Belit Onay (45, Grüne) Hannover Oberbürgermeister. In sozialen Netzwerken wird er für oft für seine Stadtpolitik angefeindet

Seit 2019 ist Belit Onay (45, Grüne) Hannovers Oberbürgermeister. In sozialen Medien wird er oft angefeindet

Foto: picture alliance/dpa

Das sagt der Angeklagte

Ein Jahr später sitzt Christian H. im Gerichtssaal, weil er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. „Der Satz ist aus dem Kontext gerissen“, wehrt er sich. Er sei kein Gegner des Oberbürgermeisters, ganz im Gegenteil: „Ich habe ihn gewählt und unterstützt.“ Mit seinem Kommentar habe er vielmehr die Stimmung in der Facebook-Gruppe (93.000 Mitglieder) zum Ausdruck bringen wollen („Die Leute hassen ihn wie die Pest“). Wenn Belit Onay wegen seiner Politik und seines Migrationshintergrundes angefeindet werde, habe er ihn jedes Mal verteidigt, beteuert der 56-Jährige.

Mehr zum ThemaRichter spricht ihn frei

Im Zeugenstand nimmt der Facebook-Administrator (54) der „Hannover-Gruppe“ den Angeklagten in Schutz: „Er hat einen Zustand beschrieben, der der Wahrheit entspricht.“ Es gebe eine große Anzahl von Mitgliedern, die gegen den OB seien, vor allem aus dem rechten Spektrum, so der Administrator. Nach rund 30 Minuten Verhandlung spricht der Richter den Grünen-Wähler frei. Seine Äußerung sei nicht strafbar, allenfalls eine „geschmacklose Behauptung“, urteilt er. Auch die Staatsanwaltschaft hatte plötzlich keine Verurteilung mehr gewollt.