Sieben Angeklagte, sechs Männer und eine Frau, sind vom Landgericht Karlsruhe zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren verurteilt worden, wie der SWR am 11. Februar berichtet. Die Angeklagten, alle ungarische Staatsangehörige, wurden wegen schweren Menschenhandels, ausbeuterischer Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei der Männer erhielten Jugendstrafen, da sie zum Zeitpunkt der Verbrechen unter 21 Jahre alt waren.
Zuhälter nutzen Schläge und psychischen Druck
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe seit 2022 zehn Frauen aus Ungarn mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und sie in Karlsruhe zur Prostitution gezwungen hatte. Die Frauen mussten ihre gesamten Einnahmen abgeben und wurden laut Anklage regelmäßig geschlagen, getreten und psychisch unter Druck gesetzt. In einigen Fällen wurden die Opfer über Monate oder sogar Jahre hinweg auf dem Karlsruher Straßenstrich zur Arbeit gezwungen.

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Foto: Thomas Riedel
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Geständnisse wirken strafmildernd
Alle Angeklagten haben die Taten vor Gericht gestanden, was das Verfahren verkürzte und den Opfern weitere Aussagen ersparte. Das Gericht wertete die Geständnisse strafmildernd. Einer der Hauptangeklagten wurde zusätzlich wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt.

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Foto: Uli Deck/dpa
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Foto: Uli Deck/dpa
Die sieben Verurteilten müssen die von den Frauen erzwungenen Einnahmen, insgesamt zwischen 31.000 und knapp 600.000 Euro, zurückzahlen. Sie befinden sich seit 13 Monaten in Untersuchungshaft. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Verbot der Straßenprostitution in Karlsruhe als unmittelbare Folge
Nachdem die Karlsruher Polizei zu Beginn 2025 die Beschuldigten festnehmen konnte, reagierte die Stadt Karlsruhe bereits im März 2025 mit einem sechsmonatigen Verbot der Straßenprostitution. Dieses Verbot wurde im September um weitere sechs Monate verlängert. Zur Begründung hieß es in einer Pressemitteilung, es liegen weiterhin konkrete Hinweise auf kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von in der Straßenprostitution tätigen Personen vor.
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Gerrit Lieb
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Karlsruhe
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Urteilsverkündung
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