Das Vorgehen ist hinlänglich bekannt, aber leider wohl auch nötig: Das Bürger- und Ordnungsamt führt auch in diesem Jahr bei den Duisburger Karnevalszügen sowie bei den großen Altweiberpartys am Kometenplatz in Walsum sowie auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte Jugendschutzkontrollen durch. Das teilte die Stadt jetzt mit.

Das Jugendschutzgesetz untersage besonders dem Handel die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer hochprozentige Getränke wie Whiskey und Wodka beschaffen will, müsse mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, so die Stadt. Dabei sei auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche ein Verstoß gegen diese Vorschrift.

Gezielte Kontrollen überwachten daher auch in diesem Jahr die Einhaltung dieser Bestimmung. Für Händler bestehe in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. Schwarze Schafe hätten „mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen“, heißt es weiter. Im Wiederholungsfall drohe auch eine Gewerbeuntersagung.

Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen sei neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit seinem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher präsent.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Sollte es zu Straftaten kommen, fielen diese allerdings in die Zuständigkeit der Polizei.

Die Präsenz des städtischen Außendienstes (SAD) erfolge in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeitenden stünden für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und würden die Polizei unverzüglich über Gefahrensituationen informieren.

Der SAD ist bereits ab Mittwoch, 11. Februar, 21.30 Uhr, aufgrund umfangreicher Kontrollen an Altweiber sowie von Karnevalssamstag, 14. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 16. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag, 13. Februar, ist der Außendienst eingeschränkt von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter 0203 2833900 erreichbar.

In der Vergangenheit sei es bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm zu einer deutlich erhöhten Menge weggeworfener Glasflaschen gekommen, teilte die Stadt mit. „Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entstand für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr“, so die Stadt.

Um dies zu verhindern, setzen die Ordnungshüter auch in diesem Jahr auf ein probates Mittel. Daher wird schon seit einigen Jahren ein räumlich und zeitlich begrenztes Glasverbot für die Karnevalszüge in Wehofen und Serm erlassen. Damit habe man die Situation vor Ort deutlich entschärfen können, so die Erkenntnis der Ordnungshüter. Aus diesem Grund werde auch diesmal ein entsprechendes Verbot angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 14. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Marktplatz und angrenzende Straßenabschnitte in Duisburg-Wehofen. Betroffen sind Teile der Marktstraße, August-Thyssen-Straße, Birkenhain, In den Bremmen sowie Am Dyck.

In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am Sonntag, 15. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. Betroffen sind hier folgende Straßen: Am Lindentor, Am Rübenkamp, Dorfstraße, Bockumer Weg sowie An der Bastei.

An den Zugängen zu den Zugstrecken können Besucher Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes werde die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und gegebenenfalls auch „mit Zwangsmitteln“ durchsetzen, so die Stadt – diskutieren bringt in diesem Fall also nichts.

Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Das Problem mit dem Glas habe sich bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht gestellt, heißt es weiter – deswegen wurde dort auch kein Verbot ausgesprochen.

Damit die Karnevalszüge in den Stadtteilen, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie in der Stadtmitte ungehindert passieren können, sind Halteverbote zu beachten: Die gilt für den Nelkensamstagszug von Homberg nach Moers, den Karnevalszug in Wehofen und den Kinderkarnevalszug Hamborn, die alle am Samstag, 14. Februar, stattfinden. Halteverbote gibt es auch am Sonntag in Serm am Sonntag sowie am Montag in Neumühl beim Viertelzug und für den Rosenmontagszug in der City, und in Neudorf.

Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche ab 0 Uhr autofrei zu halten seien. Städtische Einsatzkräfte kontrollierten die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab 0 Uhr. „Sie lassen verbotswidrig parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern beziehungsweise den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen“, stellt die Stadt unmissverständlich klar.