Die Stadt Düsseldorf wird kein Hausverbot gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke für städtische Räumlichkeiten aussprechen. Einen entsprechenden Antrag der Ratsfraktionen von SPD/Volt und Linken lehnte eine Mehrheit ab.
Gleichzeitig wurde einem von der FDP eingebrachten Änderungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt, der auf eine Anpassung des Rechtsrahmens abzielt, um ähnliche Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten künftig rechtssicher verhindern zu können. Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD/Volt und Linken stimmten dem zu. Ein Kompromiss, wie von Beteiligten zu hören war.
Der beschlossene Änderungsantrag sieht vor, dass sich die Landeshauptstadt in den Gremien des Städtetags NRW dafür einsetzen soll, die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung nach dem Vorbild der bayerischen anzupassen. Dort ist in Artikel 21 vorgesehen, dass ein Anspruch auf die Nutzung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen dann nicht besteht, wenn dort „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen“ oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind.
Linke-Ratsfrau Sigrid Lehmann sagte zur Höcke-Veranstaltung: „Es geht um einen Faschisten, einen mehrfach verurteilten Straftäter, der Geschichtsrevisionismus betreibt.“ Städtische Orte dürften keine Orte für Hetze sein. FDP-Ratsherr Mirko Rohloff stimmte dem im Prinzip zu: „Das Kulturhaus Süd sollte auch aus meiner Sicht so jemandem keinen Raum geben.“ Allerdings sei eine einseitige Kündigung der Verwaltung rechtlich nicht vorgesehen, andere Gemeinden seien damit schon gescheitert. Deshalb der Änderungsantrag. Grünen-Fraktionschef Frank Schulz stimmte dem zu: „Wir müssen eine allgemeingültige Grundlage schaffen, um solchen faschistischen Meinungen keinen Raum zu geben.“ Andreas Auler (CDU) und seine Fraktion unterstützten den Änderungsantrag ebenfalls. „Wir müssen akzeptieren, dass es einen Rechtsrahmen gibt. Wenn man den deutlicher fassen kann, dann gehen wir den Weg gerne mit“, so Auler, der hinzufügte: „Höcke soll seine eigene Remigration betreiben und dahin gehen, wo er hergekommen ist.“
Die AfD-Ratsmitglieder – der Düsseldorfer Kreisverband hat Höcke eingeladen – sahen in beiden Anträgen einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, man könne Veranstaltungen nicht deshalb absagen, weil einem die dort vermittelte Meinung nicht gefalle, sagte etwa Ratsherr Claus Henning Gahr. Auf die von anderen Ratsmitgliedern vorgetragenen Vorwürfe, dass Höcke richterlich festgestellt als Faschist bezeichnet werden dürfe und mehrfach eine verbotene SA-Parole verwendet habe, gingen die AfD-Politiker nicht ein.