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Berlin – Der Bundestag bleibt für ihn verschlossen – jedenfalls in weiten Teilen! Ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten bekommt keinen Hausausweis – auch vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte: Die Bundestagsverwaltung durfte dem Mann den Ausweis wegen fehlender Zuverlässigkeit verweigern.
Dabei geht es vor allem um seine Kontakte ins Riesen-Reich von Wladimir Putin!
Russland-Kontakte gelten als Risiko für Bundestag
Nach Angaben des Gerichts konnte der Kläger nicht überzeugend darlegen, dass er zuverlässig ist. Die Bundestagsverwaltung durfte deshalb davon ausgehen, dass von ihm ein Risiko ausgeht. Und zwar wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen oder zu Menschen, die ihrerseits mit russischen Stellen zusammenarbeiten.
Das Verwaltungsgericht stellte zudem fest: Der Mann pflegte enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen. Dieser habe aktiv mit russischen Geheimdienstmitarbeitern zusammengearbeitet.
Verbindungen zu russischen Geheimdienstmitarbeitern
Nach Einschätzung des Gerichts wollten diese sich Zugang zum Bundestag und zur Politik verschaffen. Ziel sei gewesen, den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden.
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Konkret darf der Mitarbeiter nun grundsätzlich nicht in die Bereiche des Parlaments, die für die Öffentlichkeit tabu sind.
Schon im Oktober hatte das Berliner Verwaltungsgericht so entschieden. Jetzt folgte die zweite Instanz. Grundlage ist die Hausordnung des Bundestages. Sie schreibt prinzipiell vor, dass sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen.
AfD behauptet: Schon sieben Mitarbeiter ausgesperrt
Wie die AfD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche mitteilte, wurden seit der Bundestagswahl 2025 insgesamt sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen die Entscheidungen juristisch vorzugehen. Der aktuelle Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist allerdings nicht mehr anfechtbar.