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Tiergarten – Wieder ein Fall von Gewalt gegen eine Pflegekraft vor dem Amtsgericht. Diesmal auf der Anklagebank ausgerechnet ein Arzt: Thomas G. (55). Er kümmert sich seit Jahren um seine demente Mutter (87). Das Opfer: Karim L. (57*), der Pfleger der alten Dame in einer Schöneberger Wohngemeinschaft.
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Am 5. September 2024 kurz nach 22 Uhr waren beide Männer aneinandergeraten. Der Angeklagte: „Ich hatte von der Pflegeleitung das Okay, bei ihr übernachten zu dürfen.“ Als seine Mutter gegen 21 Uhr unruhig wurde, habe er sie ohne technische Hilfsmittel aus dem Bett gehoben. Sie mobilisiert. Was Pfleger Karim auf seinem Kontrollgang lautstark kritisierte. Der Angeklagte: „Er schrie mich an. Das dürfe ich nicht. Das sei seine Aufgabe.“
Der Pfleger sagte als Zeuge aus: „Ich zeigte ihm meine Verantwortung deutlich auf.“ Der Angeklagte über den Pfleger: „Er wirkte sehr feindselig. Sagte, ich dürfe meine Mutter nicht mehr anfassen.“ Da habe er „irgendeinen Gegenstand“ gegriffen – es war die Fußstütze des Toilettenstuhls.
Der Pfleger: „Ich machte ihr gerade das Bett, als ein Schlag von hinten kam. Ich sah Blitze. Schrie: ,Willst du mich umbringen?‘“ Der Angeklagte behauptet: „Ein reflexartiger Schlag.“ „War das schon alles“, habe der Pfleger darauf reagiert. Ein zweiter Schlag folgte, dann ein dritter.
Die Platzwunde am Hinterkopf von Karim L. musste genäht werden. Doch schmerzhafte Folgen auch für den Angeklagten: Ein Hausverbot. Er darf seine Mutter nur außerhalb der WG sehen.
Im Nachhinein sah Thomas G. sein Handeln als „unsouverän und dumm“ an. Es tue ihm schrecklich leid. Die Richterin erkennt an, dass sich das Ganze damals hochgeschaukelt habe. Eine Situation emotional sehr aufgeladen und provokativ. In der zum Glück nicht noch mehr passiert sei.
Sie verurteilte den Arzt, der wegen seiner dementen Mutter nicht in seinem Beruf arbeitet, wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu 2250 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze á 15 Euro).
*Name geändert