Bekanntlich im Clinch ist die Stadt Herzogenrath mit den gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Finanzierung sogenannter Fehleinsätze im Rettungsdienst. Als „Fehleinsätze“ werten die Krankenkassen alle Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus. Diese Kosten dafür übernehmen sie seit Ende 2024 nicht mehr, berufen sich stattdessen darauf, dass nur Transportkosten erstattungsfähig seien.
Jetzt bezieht Bürgermeister Benjamin Fadavian nochmal Stellung: „Die finanzielle Tragweite ist erheblich“, führt er vor Augen: Die Fehleinsatzquote liege aktuell bei rund 25 Prozent. Bei 5000 kalkulierten Einsätzen pro Jahr wären somit rund 1250 Einsätze nicht refinanziert. Das entspräche einer jährlichen Belastung von etwa 1,5 Millionen Euro. Das Fazit, so Fadavian: „Würde die Stadt der Forderung der Krankenkassen folgen, wäre ein kostendeckender Betrieb des Rettungsdienstes nicht mehr möglich.“
Auch ein Rettungseinsatz vor Ort ist eine Leistung: Bürgermeister Benjamin Fadavian (M.) mit dem Leiter der Feuerwehr, Carsten Schütte, und der Besatzung eines Rettungswagens. Foto: Yannik Wimmers/Stadt Herzogenrath
Keine Rechnung an Versicherte
Weswegen die Stadt sich klar gegen die Rechtsaufassung der Krankenkassen stemmt: Nach dem Rettungsgesetz NRW sowie dem Kommunalabgabengesetz NRW seien auch „Fehleinsätze“ ansatzfähige Kosten und müssten in eine kostendeckende Gebührenkalkulation einfließen. Die Gebühren würden per Satzung auf Grundlage des Landesrechts festgelegt. Eine entsprechende Neufassung der Satzung für die Stadt Herzogenrath ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Kosten für Fehleinsätze sind Bestandteil der Gesamtkalkulation und spiegeln sich anteilig in den Transportgebühren wider.
Die Stadt Herzogenrath sei gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben. Dabei sei sie nicht bereit, die entstehenden Mehrkosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und somit an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt weiterzugeben.
Eine direkte Rechnungsstellung der Stadt gegenüber den Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, wie sie in einigen Kommunen diskutiert würden, will der Bürgermeister vermeiden. „Dass Rettungsdienstfahrten aus eigener Tasche finanziert werden müssen, kann nicht der Anspruch der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten sein“, mahnt er. Die Stadt befinde sich weiterhin in Verhandlungen, will aber an ihrer Rechtsauffassung festhalten.
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