Der Frankfurter Rechenzentrumsbetreiber Mainova Webhouse kann vorerst weiter Rechenzentren vermieten, betreiben und weitere bauen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Eilanträge abgewiesen, mit denen die Stadt Frankfurt verpflichtet werden sollte, den aktuellen Geschäftsbetrieb und Ausbaupläne zumindest vorläufig zu stoppen.

Das aber könne die Stadt gar nicht, ihr fehle das entsprechende Weisungsrecht, entschieden nun die Kasseler Richter: Sie sei zwar unmittelbar über die Muttergesellschaft Mainova AG an dem Datacenter-Betreiber Webhouse beteiligt – ein Weisungsrecht für den Geschäftsbetrieb habe die Kommune dadurch aber nicht. Dafür müsste es sich laut Hessischer Gemeindeordnung um eine direkte Beteiligung handeln, was hier nicht der Fall ist. Auch das Gesellschaftsrecht stünde dem Ansinnen der Klägerin entgegen, heißt es in der Begründung zur Abweisung der Eilanträge (Aktenzeichen 8 B 2228/25 und 8 B 399/26).

Die Entscheidung ist das jüngste Kapitel im nun schon mehrjährigen Rechtsstreit zwischen dem britischen Datacenter-Betreiber Global Switch und der Stadt Frankfurt. Dieser hält die mittelbare Beteiligung der Stadt an der Mainova Webhouse GmbH für einen Verstoß gegen das  Subsidiaritätsprinzip – und hat seit dem vergangenen Mai den Verwaltungsgerichtshof auf seiner Seite. Sein Urteil: Die mittelbare Beteiligung der Stadt an dem Rechenzentrumsbetreiber ist rechtswidrig. Sie trete damit in einem Geschäftsfeld auf, das privatwirtschaftlich gut abgedeckt ist. Das untersage die Hessische Gemeindeordnung ausdrücklich.

Gegen diese Entscheidung (Aktenzeichen 7 K 3996/23.F) haben sowohl Global Switch als auch die Stadt Frankfurt und die Mainova AG Berufung eingelegt, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof noch nicht entschieden hat (Az. 8 A 1363/25).

Die Mainova AG ist Hessens größter Energieversorger und mehrheitlich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Im Jahr 2000 gründete sie die Mainova Webhouse GmbH, um damit in das sogenannte Colocation-Geschäft, also den Bau und die Vermietung von Rechenzentren, einzusteigen. Anfänglich war die neue Tochter ganz im Mainova-Eigentum, inzwischen gehören 50,1 Prozent der Investmentgesellschaft Blackrock. Der Energieversorger ist weiterhin zu 15 Prozent unmittelbar und zu 34,9 Prozent mittelbar an dem Colocation-Anbieter beteiligt. Ein erstes Datacenter im Frankfurter Stadtteil Seckbach ist bereits in Betrieb und soll noch vergrößert werden. Weitere Projekte sind in der Planung.

Die Mainova hält den Einstieg in das Datacenter-Geschäft für eine  Fortsetzung ihrer sonstigen Aktivitäten als Energieversorger und Netzbetreiber, in diesem Sinne hat die Stadt als Beklagte auch vor dem Verwaltungsgericht argumentiert. Wann dessen Richter im Berufsverfahren entscheiden, ist noch offen.