Zwei Jahre und drei Monate muss ein Altenpfleger aus Augsburg ins Gefängnis. Der 36-Jährige hat nach Ansicht des Augsburger Amtsgerichts mehrfach vor allem ältere Leute bestohlen. Das Gericht wertete es nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin als besonders verwerflich, dass der Angeklagte das Vertrauen der teils alten, pflegebedürftigen Leute ausgenutzt hatte. Diese hatten durchweg angegeben, ein sehr gutes Verhältnis zu dem Mann gehabt zu haben. Bei einer Geschädigten habe der 36-Jährige sogar seine kleine Tochter mit zum Spielen mitgebracht. Was ihn nicht davon abgehalten hat, Geld und Schmuck im Gesamtwert von über 22.000 Euro an sich zu nehmen. Der Altenpfleger hatte die Vorwürfe bestritten.

Nachtkästchen, Kommoden, Schränke oder im Zimmer liegende Geldbörsen waren immer wieder Bereiche, in denen der Angeklagte Ende 2023, Anfang 2024 in Augsburger Heimen oder Privatwohnungen Bargeld, goldene Ringe, Armreife, Halsketten und dergleichen gestohlen haben soll.

Rechtsanwalt Felix Dimpfl hatte bereits zum Prozessauftakt im vergangenen Dezember einen Freispruch für seinen Mandanten als Ziel des Verfahrens genannt. Niemals sei dieser auf frischer Tat ertappt worden, nie sei er beispielsweise auf Bildern von Überwachungskameras zu sehen gewesen. Auch Durchsuchungen seines Spinds und seiner Wohnung hätten keine Hinweise auf die angeklagten Taten erbracht. Der Anwalt zweifelte an, dass es das angeblich gestohlene Bargeld oder den Schmuck überhaupt gegeben habe. Manche der angeblich Geschädigten seien betagt, litten unter Demenz, unter psychischen Problemen, zwei seien bereits verstorben und könnten gar nicht mehr befragt werden.

Prozess in Augsburg: Früherer Altenpfleger wird wegen Diebstahls verurteilt

Eine Polizeibeamtin berichtete, dass Patienten in den Heimen mehrfach das Verhalten des Angeklagten aufgefallen sei. Der Mann habe sich in ungewöhnlicher Weise in den gesamten Räumlichkeiten umgesehen, habe sämtliche Türen im Haus und von Schränken und Kommoden geöffnet, habe sogar in der Abstellkammer nachgeschaut. Noch eine zweite Polizeizeugin berichtete vom auffälligen Interesse des Mannes, der alles durchsucht habe, als er angeblich wegen eines grassierenden Virus seine Putzrunde in einem Heim gedreht hatte. Dabei seien einer Patientin insgesamt sieben wertvolle Schmuckstücke entwendet worden.

Die verantwortliche Mitarbeiterin eines Pflegedienstes berichtete dem Gericht um vorsitzenden Richter Marius Lindig, dass man auf die Beschwerde mehrerer Klienten hin eine List erdacht habe. In der Wohnung eines zuvor schon bestohlenen Patienten sei ein „Köder“ aus Schmuck und Bargeld ausgelegt worden. Mithilfe eines versteckt angebrachten Handys habe man den 36-Jährigen des Diebstahls überführt und sich noch am selben Tag von ihm getrennt.

Nach der Beweisaufnahme und drei Verhandlungstagen war für die Staatsanwaltschaft und für das Gericht eindeutig: Der 36-Jährige hat sich des Diebstahls schuldig gemacht und ist dafür zu bestrafen. Das Schöffengericht zog die einzelnen Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zusammen – eine Strafe, die abgesessen werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Michael Siegel

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