Nicolas Guillou ist ein ruhiger, bedächtiger Mann. Der 49 Jahre alte Jurist hat im Pariser Justizministerium gearbeitet und war Justizattaché an der französischen Botschaft in Washington. Später wurde er Richter am Sondertribunal zur Aufarbeitung der Verbrechen aus dem Kosovokrieg.
Der stämmige Bretone liebt das Reisen, aber auch seine Heimat, in die er immer wieder zurückkehrt, zum Fahrrad- oder Kajakfahren. Dort pflegt er bis heute Freundschaften mit Menschen, mit denen er zusammen im Kindergarten war.
Wenn der Mann mit den graumellierten Haaren heute ein Hotel buchen will, muss er anrufen. Reservierungen, die er über Plattformen wie Expedia oder eDreams tätigt, werden kurze Zeit später annulliert. Einkaufen kann er nur noch mit Bargeld, denn seine Kreditkarten von American Express, Visa oder MasterCard sind gesperrt.
Durch US-Sanktionen gegen politisch missliebige Einzelpersonen werden diese weltweit abgeschnitten von digitalen Bezahldiensten, Kreditkarten und anderen Services.
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Und als er ein Gemälde aus der Bretagne mit dem Kurierdienst UPS nach Den Haag, seinem derzeitigen Wohnort, schicken wollte, lehnte das US-Unternehmen den Auftrag ab.
Was hat sich der Jurist zuschulden kommen lassen?
Der Franzose ist seit Ende 2023 Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGh) in Den Haag. Aufgrund dieser Tätigkeit hat ihn US-Präsident Donald Trump im August 2025 mit Wirtschafts- und Handelssanktionen belegt.
Kein US-Bürger und kein amerikanisches Unternehmen oder deren Filialen weltweit dürfen ihm ihre Dienste anbieten. Zeitlich unbegrenzt.
Angesichts der Abhängigkeit Europas von US-Technologien und Finanzinstrumenten sind damit Guillous Leben und Alltag selbst innerhalb der EU dramatisch beeinträchtigt. Sein Fall zeigt exemplarisch, wie weit Europa von einer Art Souveränität gegenüber den USA entfernt ist – nicht nur in Verteidigungsfragen.
In Gesprächen mit den französischen Zeitungen Le Monde und vor wenigen Tagen mit Libération hat der eigentlich öffentlichkeitsscheue Giullou einen kleinen Einblick in sein Leben ohne Zugang zu den meisten digitalen Diensten gegeben.
Die Sanktionen betreffen jeden Aspekt meines Lebens.
Nicolas Guillou, Richter
„Die Sanktionen betreffen jeden Aspekt meines Alltags. Ich bin in die 90er Jahre zurückkatapultiert worden“, sagte er Libération.
Selbst nichtamerikanische Banken schließen die Konten von Personen, die mit US-Sanktionen belegt sind, erklärt Giullou. Denn jede Transaktion, die beispielsweise in Dollar ausgeführt oder deren Wechselkurs genutzt wird, ist verboten. Eine französische Bank hat ihm ein Scheckheft ausgestellt.
Alles, was in meinem persönlichen Leben nicht mehr möglich ist, zeigt die Schwächen Europas.
Nicolas Guillou, Richter
In die USA, wo er fünf Jahre gelebt und viele Freunde hat, darf er nicht mehr einreisen. Aber auch im Ausland machen sich Amerikaner strafbar, wenn sie ihm einen Dienst erweisen oder von ihm erhalten. „Ich darf keine amerikanischen Freunde mehr auf einen Kaffee einladen“, fasst Guillou zusammen.
Ziemlich allein gelassen gegen die staatliche Willkür der USA: Richter Nicolas Guillou
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Er bezeichnet sich selbst als „Testperson für den Mangel an digitaler Souveränität Europas“. Und er sagt: „Alles, was in meinem persönlichen Leben nicht mehr möglich ist, zeigt die Schwächen Europas und wo es ein Vasall der Großmächte ist.“
Haftbefehl gegen Netanjahu missfällt den USA
Der Grund für die Sanktionen: Aufgrund von Ermittlungen des Strafgerichtshofs hat Richter Guillou die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu wegen möglicher Kriegsverbrechen in Gaza mit genehmigt.
Insgesamt sechs Richter und drei Staatsanwälte des internationalen Gerichts traf der Bann der USA.
Gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu (re.) und Ex-Verteidigungsminister Joav Galant ermittelt der Gerichtshof wegen möglicher Kriegsverbrechen in Gaza.
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Die Erklärung: Die Ermittlungen des Tribunals seien „unbegründet und illegitim“ und „gegen die USA oder unsere engen Alliierten wie Israel, gerichtet“, hieß es aus dem US-Außenministerium.
Die Juristen finden sich nun in der illustren Gesellschaft Sanktionierter wieder. Sie gehören zu einer Gruppe, in der sich auch mexikanische Drogenbosse, al-Qaida-Terrorführer, Mitglieder der iranischen Revolutionsgarden oder nordkoreanische Waffenhändler befinden.
UN-Berichterstatterin betroffen
Wegen ihrer Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof wurde auch die UN-Berichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, im Juli 2025 mit US-Sanktionen belegt. Wenige Tage zuvor hatte sie einen Bericht über US-Konzerne veröffentlicht, die von Israels illegaler Besatzung der Palästinensergebiete profitieren.
Auch die UN-Berichterstatterin Francesca Albanese wurde mit US-Sanktionen belegt.
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Sie darf nicht mehr in die USA einreisen und kann daher ihre Berichte nicht mehr bei den Vereinten Nationen in New York vorstellen. In Interviews berichtet die Italienerin, dass selbst Hotelbuchungen, die europäische Institutionen für sie machen wollten, blockiert wurden.
Zudem sei der berufliche Kontakt zu US-Bürgern selbst per Mail abgebrochen. Diese fürchten wohl, sie könnten strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie mit der „Verbannten“ zusammenarbeiten.
Die USA bestimmen das Recht
Der französische Richter Guillou macht nicht viel Aufhebens um seine Person. Zu Beginn des Gesprächs mit Libération sagt er: „Richter sollten sich nicht zu sehr in den Medien zu Wort melden.“
Die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof zielen auf die Rechtsstaatlichkeit an sich.
Nicolas Guillou, Richter
Wenn er nun in den beiden Interviews doch an die Öffentlichkeit gegangen ist, dann vor allem, weil ihm die Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht am Herzen liegen. Und diese sieht er durch die weitreichende Abhängigkeit Europas von den USA bedroht.
Mehr als Symbolik? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (li.) besucht im Februar den sanktionierten Strafgerichtshof.
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„Ohne Souveränität – militärisch, im Finanzwesen und im Digitalen – sind sie in Gefahr.“ Das müssten die Regierungschefs und die EU-Kommission erkennen.
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„Sie haben Möglichkeiten zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit gegenüber extraterritorialen Sanktionen“, sagt der Jurist. „Denn die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof zielen auf die Rechtsstaatlichkeit an sich.“