Gewalt im öffentlichen Raum

Warum es an Karneval in Aachen keine Waffenverbotszonen gibt

Aktualisiert am 16.02.2026 – 11:21 UhrLesedauer: 2 Min.

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Waffenverbotsschild (Symbolbild): An mehreren Bahnhöfen in NRW gilt an Karneval ein Waffenverbot. (Quelle: IMAGO/Christian Ohde)

In mehreren Bahnhöfen in NRW gilt über die Karnevalstage ein Waffenverbot – in Aachen dagegen nicht. Eine Polizeisprecherin erklärt, warum.

Die Bundespolizei hat für die Karnevalszeit ein Waffenverbot an 15 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Gefährliche Gegenstände, mit denen man Menschen schwer verletzen kann, sind damit über die ohnehin geltenden Regeln hinaus verboten. Darunter fallen etwa Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Beile, Pistolen) sowie Luftdruck- und CO₂-Waffen.

Das Verbot gilt an den Hauptbahnhöfen in Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln. Auch an den Bahnhöfen Köln-Süd und Siegburg/Bonn gilt das Waffenverbot. Die Polizei darf Reisende in diesen Bahnhöfen ohne konkreten Verdacht kontrollieren.

Der Aachener Hauptbahnhof fällt nicht unter das Verbot. Auch darüber hinaus sind in Aachen über die Karnevalstage keine Waffenverbotszonen geplant, wie eine Sprecherin der Polizei auf Anfrage der Aachener Lokalredaktion von t-online mitteilt.

Sie erklärt, dass für die Einrichtung einer Waffenverbotszone Tatsachen vorliegen müssten, „die die Annahme rechtfertigen, dass diese zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich sind“. Angesichts der geringen Fallzahlen im Bereich Aachen seien Waffenverbotszonen, zumindest momentan, nicht zu rechtfertigen. Diese seien entgegen dem Landestrend sinkend, so die Sprecherin.

Die Aachener Polizei nehme die Messergewalt im öffentlichen Raum trotzdem ernst und trage mit passenden Maßnahmen dazu bei, das Problem „präventiv und repressiv zu bekämpfen.“ Situativ werde die Polizei auch dieses Jahr bei Personen das generelle gesetzliche Waffen- und Messerverbot, das auf öffentlichen Veranstaltungen gilt, kontrollieren und „deren mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.“