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Standdatum: 17. Februar 2026.

Das Landgericht Bremen von außen.

Prozess und Urteilsbegründung fanden am Landgericht Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild)

Bild: dpa Bildfunk | Alicia Windzio

Ein Bremerhavener ist zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Bremen hat er als Tanztrainer vier Jungen teils schwer sexuell missbraucht.

Wie fiel das Urteil aus?

Der 35-jährige Angeklagte wurde unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Prozess und Urteilsbegründung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Genaue Informationen darüber, wie das Strafmaß zustande kam, wird es laut einem Gerichtssprecher daher nicht geben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Um welche Vorwürfe ging es?

Die Staatsanwaltschaft warf dem 35-Jährigen vor, während seiner Tätigkeit in einer Bremerhavener Tanzschule von 2009 bis 2022 vier minderjährige Jungen zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt ging es dabei um 39 Missbrauchs-Taten. Wegen dieser Vorwürfe saß er seit April 2025 in Untersuchungshaft und seit Dezember auf der Anklagebank.

In welchem Zusammenhang steht ein Tiktok-Star mit dem Fall?

Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Bremerhavener Tänzer und Tiktok-Star Avemoves als mutmaßliches Opfer mit dem Prozess in Verbindung gebracht wurde. Er hatte im zeitlichen Zusammenhang mit den Ermittlungen ein persönliches Video auf Youtube geteilt. Dort berichtete er im April 2025 vom jahrelangen Missbrauch durch einen Tanzlehrer. Die Taten hätten begonnen, als er zehn Jahre alt war.

Warum waren Prozess und Urteilsverkündung nicht öffentlich?

Kurz nach Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal verbannt. Alle Verhandlungstage fanden unter Ausschluss von Publikum statt, auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Sowohl die Verteidigung als auch die mutmaßlichen Opfer hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht gab dem statt, weil die mutmaßlichen Opfer bei den Taten minderjährig gewesen und ihre Interessen dadurch schutzwürdig seien.

Auch sei der Mann bei den mutmaßlichen Taten teils selbst noch Heranwachsender gewesen. Einen Teil der angeklagten Fälle soll er im Alter von 18 bis 21 Jahren begangen haben. Dadurch gelte auch für ihn ein besonderer Schutz, hatte die Richterin begründet.

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Quellen:
buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Der Nachmittag, 17. Februar 2026, 17:40 Uhr